Die KUVB bezuschusst Kurse für Fahrsicherheitstrainings für die rechtzeitige Vorbereitung auf den Winterdienst. Die Förderung richtet sich an Beschäftigte der Kommunen, die nur selten Räum-LKWs fahren und daher einen besonderen Schulungsbedarf aufweisen.
Das sind die Eckpunkte der Förderung:
Fördersumme
150 € zzgl. MwSt. pro teilnehmender Person.
Teilnahmevoraussetzung
Bei uns versicherte Fahrerinnen und Fahrer, die außerhalb des Winterdienstes nicht regelmäßig (max. 1 Tag / Woche) einen LKW steuern und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug sind.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in eigenverantwortlich organisierten Gruppen von 10 - 12 Personen direkt beim Anbieter. Zur Wahrung der Qualität ist es notwendig, dass es sich um einen Anbieter handelt, der über den DVR qualitätsgesichert ist. Trainings bei anderen Anbietern können leider nicht bezuschusst werden.
Voraussetzung für die spätere Auszahlung der Förderung ist, dass Sie uns bitte die Anmeldebestätigung des Anbieters zeitnah zusenden an: FST-Winterdienst@. kuvb.de
Sie erhalten daraufhin von uns eine Bestätigung der maximal geförderten Personenzahl.
Hinweis: Sofern wir im Vorfeld keine Anmeldebestätigung des Anbieters von Ihnen erhalten haben, behalten wir uns vor, die Auszahlung der Förderung abzulehnen.
Abrechnung
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach dem Besuch des Fahrsicherheitstrainings auf Basis folgender Unterlagen, die Sie uns bitte zusenden an: FST-Winterdienst@. kuvb.de
- Rechnung und Teilnahmebescheinigungen der jeweiligen Trainingsanbieter.
- Erklärung des Unternehmers, dass die geschulten Personen außerhalb des Winterdienstes nicht regelmäßig (max. 1 Tag / Woche) einen LKW führen.
Bitte beachten Sie:
- Pro Jahr und Kommune werden maximal 12 Personen bezuschusst.
- Es werden nur Fahrerinnen und Fahrer bezuschusst, die außerhalb des Winterdienstes nicht regelmäßig (max. 1 Tag / Woche) einen LKW steuern.
- Der Zuschuss wird nur für Trainings gewährt, die mit einem eigenen Winterdienst-LKW bei vom DVR qualitätsgesicherten Anbietern durchgeführt wurden. Welche Anbieter in ihrer Nähe sind, finden Sie auf der Internetseite des DVR.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung eines Fahrsicherheitstrainings, da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt. Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben.
Stand: Februar 2024