Feuerwehren

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Redaktionelle Überarbeitung der DGUV Regel 105-049 "Feuerwehren"

14.05.2025

Die DGUV Regel 105-049 "Feuerwehren" wurde hinsichtlich der „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ (früher G26.3) redaktionell angepasst. Zudem wurde im Abschnitt 4.8 die Benutzung von Wathosen konkretisiert und der Der Anhang 2 aktualisiert.

DGUV Regel 105-049 Feuerwehren
DGUV Regel 105-049 Feuerwehren

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