Online Vortragsreihe des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V.
27. November 2024 18:00 Uhr - 19:30 Uhr:
Thema: "Unfälle im Feuerwehrdienst, Versicherungsschutz und Rechtliches"
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) informiert über aktuelle Unfallzahlen und deren Ursachen. Im Fokus stehen zudem der Versicherungsschutz für Feuerwehrangehörige und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in den Feuerwehren. Der Vortrag bietet spannende Einblicke und wertvolle Informationen, wie Sicherheit und Gesundheit im Feuerwehrdienst weiter gestärkt werden können.
Download der Präsentation: hier
Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen hat das FBFHB-024 Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Batterien bei Fahrzeugbränden an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
Unter anderem wurde Erkenntnisse zur Bildung von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären durch Ventinggase, Freisetzungen von Schwermetallstäuben und weitere Aspekte zum sicheren Tätigwerden der Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung von LIB bei Fahrzeugbränden ergänzt. Auch wurden die einzuhaltende Rahmenbedingungen beim Einsatz von invasiven Löschmethoden dargestellt.
Leider ist es uns nicht möglich, die Kosten für die Erste Hilfe Ausbildung in Feuerwehren zu übernehmen. Das resultiert aus der Tatsache, dass das Leisten von Erster Hilfe (insbesondere für Dritte) wesentlicher Bestandteil des Feuerwehrdienstes ist. Die Aus- und Fortbildung der Feuerwehr in Erster Hilfe erfolgt nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 im Rahmen der Modularen Truppausbildung (MTA) in 16 UE. Folglich sind die Kosten für die Ausbildung der Feuerwehr in Erster Hilfe grundsätzlich vom Unternehmer, also der Kommune als Träger der Feuerwehr, zu übernehmen.
Nach § 9 der DGUV Vorschrift 49 „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ kann der Unternehmer in Freiwilligen Feuerwehren auch Ersthelfender einsetzen, die nach landesrechtlichen Bestimmungen oder nach feuerwehrspezifischem Regelwerk in Erster Hilfe ausgebildet worden sind und regelmäßig fortgebildet werden. So kann die Ausbildung:
Bei intern durchgeführten Ausbildungen muss der Unternehmer geeignete Ausbilderinnen oder Ausbilder und entsprechende Sachmittel vorhalten. Geeignete Ausbilderinnen bzw. Ausbilder in Feuerwehren sind Personen mit einem entsprechenden fachlichen Hintergrund und didaktischen Kompetenzen. Der fachliche Hintergrund ist u. a. bei Ärztinnen und Ärzten, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern, Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern oder Ausbilderinnen und Ausbildern für Erste Hilfe gewährleistet. Inhalt und Umfang der Ausbildung sind zu dokumentieren. Für die Sicherstellung der Ersten Hilfe in der Feuerwehr kann der Unternehmer auch Personen mit einer höher qualifizierten Ausbildung in Erster Hilfe benennen (siehe auch DGUV Regel 100-001 zu § 26 Absatz 2 DGUV Vorschrift 1). Die Fortbildung in der Ersten Hilfe ist in der Regel alle zwei Jahre zu wiederholen.
Außerhalb der Feuerwehr können Feuerwehrangehörige dann als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden, wenn die Ausbildung und regelmäßige Fortbildung durch eine nach § 26 DGUV Vorschrift 1 ermächtigte Stelle durchgeführt wurde.
28.07.2022
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat das mit der beruflichen Exposition als Feuerwehreinsatzkraft verbundene krebserzeugende Potenzial 2022 neu bewertet. Die IARC stuft die berufliche Exposition als Feuerwehreinsatzkraft jetzt als krebserregend für den Menschen ein (Gruppe 1).
Mit einem Informationsschreiben informiert das zuständige Sachgebiet in Kooperation mit dem IPA über die Bedeutung dieser Einstufung und die Maßnahmen, die die Unfallversicherung trifft, um die Sicherheit der Feuerwehrleute weiter zu verbessern.
Januar 2025
Bei gefährdendem Kontakt mit krebserzeugenden Stoffen, wie z. B. polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Brandrauch, Benzol oder Asbest, können nach längeren Zeiten Krebserkrankungen auftreten. Um auch nach Ablauf der meist langen Latenzzeiten mögliche Zusammenhänge zwischen Feuerwehrdienst und aufgetretener Erkrankung erkennen zu können, fordert die Gefahrstoffverordnung (§ 10a), dass Träger der Feuerwehr auch für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst
Die Kombinierte Atemschutz- und Expositionsdokumentation KoAtEx-Dok Arbeitshilfe der DGUV ist eine beispielhafte Möglichkeit der Dokumentationspflicht bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen nachzukommen. Gleichzeitig können die für den Atemschutznachweis erforderlichen Daten erfasst werden. Die Angaben für das Expositionsverzeichnis können z. B. durch die Personalsachbearbeitung in die kostenfreie Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV (ZED: https://zed.dguv.de) übertragen werden.
Eine alternative Erfassung, Dokumentation und Aufbewahrung in gleichwertiger Art und Weise ist möglich. So kann das Führen des Expositionsverzeichnisses kann auch intern im Unternehmen oder mittels anderer geeigneter Dokumentationshilfen erfolgen.
Welche Einsätze bzw. welche Feuerwehrangehörigen müssen dokumentiert werden?
In einer Erläuterung zur Arbeitshilfe wird aufgezeigt wann von einer mehr als geringen Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen auszugehen ist, die ein Führen des Expositionsverzeichnisses notwendig macht. Davon ist zum Beispiel auszugehen, wenn:
1. Feuerwehrangehörige mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen in Kontakt (durch Einatmen oder Hautkontakt) gekommen sind, z. B. wenn sie sich
2. die Höhe der Exposition mit einem krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoff der Kategorien 1A oder 1B nicht bekannt ist (Brandrauch enthält krebserzeugende Stoffe).
04.11.2021
Studie zum Biomonitoring von Feuerwehreinsatzkräften bei Realbränden abgeschlossen
Im Rahmen dieses Projektes wurde untersucht, ob und wenn ja, wie viel von krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Feuerwehreinsatz bei der Brandbekämpfung, von Feuerwehreinsatzkräften aufgenommen werden.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die derzeit eingesetzten Präventionsmaßnahmen, zu denen im Wesentlichen korrekt eingesetzte persönliche Schutzausrüstung gehört, geeignet sind, Belastungen gegenüber PAK zu minimieren. Hinsichtlich der PAK-Exposition ist die Tätigkeit als Feuerwehreinsatzkraft unter den gegenwärtigen Schutzbedingungen als sicher anzusehen. Die Ausgabe 02/2021 des IPA-Journals präsentiert die Ergebnisse der DGUV Studie zum Krebsrisiko im Feuerwehrdienst: Krebsrisiko im Feuerwehrdienst (PDF, 389 kB)
November 2018
Informationen für Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung
Druckgasbehälter wie Flüssiggas- oder Acetylenflaschen können Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung ernsthaft gefährden, denn bei zu starker Erwärmung besteht die Gefahr, dass sie "zerknallen". Der Zerknall einer Flüssiggas- oder Acetylenflasche geht mit einer Druckwelle, einem Feuerball und Trümmerflug einher. Solche Ereignisse haben in der Vergangenheit schon häufig zu schweren oder tödlichen Verletzungen geführt. Um das Risiko im Einsatz zu minimieren, haben Fachleute unter der Leitung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Einsatzhinweise erarbeitet. Sie sind in zwei überarbeiteten DGUV Informationen zusammengefasst:
November 2015
Einige Feuerwehren verwenden tragbare Leitern als technisches Hilfsmittel zum Aufrichten bzw. Umlegen von verunfallten Fahrzeugen. Im Rahmen der Ausbildung wurde zum Umlegen eines Mittelklassefahrzeugs hierzu mehrfach eine Multifunktionsleiter aus Aluminium eingesetzt. Bei einer dieser Übungen knickten beide Leiterholme an der Kontaktstelle zum Fahrzeugboden ab.
Die KUVB hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob Multifunktionsleitern bzw. Steckleiterteile zum Umlegen oder Aufrichten von Fahrzeugen eingesetzt werden können und welche Konsequenzen sich für die weitere Verwendung der Leitern daraus ergeben. Mehr dazu hier.
Juli 2017
Da nach den aktuellen Fassungen der einschlägigen Normenreihen die Schutzleiterprüfvorrichtung nicht mehr grundsätzlicher Bestandteil der Feuerwehr-Stromerzeuger ist, bestehen vereinzelt Unsicherheiten im Hinblick auf die ordnungsgemäße Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach dem Einsatz.
Daher hat die KUVB in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr eine Information erarbeitet.
November 2013
Bei einer bayerischen Feuerwehr löste sich während einer Löschübung die Verschraubung der drehbar gelagerten Kupplung eines Stützkrümmers. Während das Knaggenteil am Strahlrohr verblieb, schlug der am B-Schlauch angekuppelte Stützkrümmer dem Strahlrohrführer ins Gesicht.
Welche Umstände dazu geführt haben, dass sich die Verschraubung gelöst hat, konnte bisher nicht zweifelsfrei geklärt werden.
In der nun vorliegenden Anweisung gibt der Hersteller u.a. vor, dass durch Sichtprüfung und Nachziehen der Kupplung die Befestigung des drehbaren Knaggenteils vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Benutzung und bei der jährlichen Prüfung geprüft werden muss. Zu beachten ist, dass der Stutzen der Festkupplung-B mit drehbarem Knaggenteil komplett in das Rohr gedreht sein muss. Mehr hier.
September 2013
In Niedersachsen ist es bei der Demonstration der Leistungsfähigkeit von Schmutzwasserpumpen zu einem schweren Unfall gekommen. Aus bisher noch ungeklärter Ursache geriet der rechte Arm eines zehnjährigen Jugendfeuerwehrangehörigen in den Sog der Pumpe und wurde angesaugt. Dabei wurde der Arm fast vollständig in das Ansaugrohr gezogen und die Hand oberhalb des Handgelenks durch das Pumpenrad abgetrennt.
Die zuständige Feuerwehr–Unfallkasse Niedersachsen hat einen Warnhinweis herausgegeben.
Juni 2011
Die mehrteilige Steckleiter der Feuerwehr wird üblicherweise als Anlegeleiter verwendet. Mit Hilfe eines speziellen Verbindungsteils lassen sich zwei Leiterteilen „A“-förmig zu einer selbststehenden Bockleiter verbinden. Beim Einsatz einer solchen Bockleiter kam es zu einem Unfall, weil sich das Verbindungsteil aus dem Leiterteil löste. Die zwei Steckleiterteile und das Verbindungsteil waren von unterschiedlichen Herstellern. Daher rät die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beim Einsatz einer Bockleiter ausschließlich Teile des gleichen Herstellers zu verwenden. Die Kombination von Teilen unterschiedlicher Hersteller kann dazu führen, dass die Bockleiter nicht standsicher ist und somit eine Gefährdung für die Einsatzkräfte besteht. Zum Rundschreiben.
Februar 2011
Es passierte bei einer Feuerwehrübung mit einer Rettungsplattform: Plötzlich brach die Rettungsplattform zusammen - offensichtlich wegen Überlastung. Ein Feuerwehrmann, der beim Sturz mit dem Fuß unter die Plattform geriet, erlitt schwere Verletzungen. Auf der Plattform hatten sich noch drei weitere Kameraden befunden. Wie konnte es zu diesem Unfall kommen und was muss getan werden, um weitere Unfälle dieser Art zu vermeiden gibt die KUVB Hinweise zum Umgang mit der Rettungsplattform