27.06.2022
Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Dieses Fachbereich AKTUELL gibt Einsatzkräften der Feuerwehren und der nicht-medizinischen Hilfeleistungsorganisationen Hinweise zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2. Die hier gegebenen Hinweise können grundsätzlich auch bei Werk- und Betriebsfeuerwehren angewendet werden. Bestehen organisationsinterne oder landesspezifische Regelungen, sind diese vorrangig zu beachten.
Aktualisierte Version: 27.06.20222
Die jeweils aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) finden Sie auf dieser Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
14.07.2022
Das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration informiert:
Aktualisierte Hinweise für den ehrenamtlichen Dienst-, Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehren sowie Feuerwehr-Vereinsaktivitäten während der Corona-Pandemie
Anlässe
Das Tragen von FFP2 Masken (ohne Ausatemventil!) im Feuerwehrdienst ist nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht generell erforderlich. Die KUVB empfiehlt das Tragen von FFP2 Masken im Feuerwehrdienst, wenn die Einsatzsituation dies erfordert.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn bei einzelnen Tätigkeiten der Abstand von 1,5 m zu Personen nicht eingehalten werden kann, die
oder eine schlechte Lüftungssituation herrscht.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
Eine Angebotsvorsorge im Sinne der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) für das Tragen von FFP2-Masken ist für ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehr nach der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ grundsätzlich nicht angezeigt. Bei Bedarf kann eine Vorsorge bei einer dafür geeigneten Ärztin oder Arzt durchgeführt werden (s. u. a. §§ 6 (5)und 7 (1) DGUV Vorschrift 49).
Stellt die Benutzung von FFP2-Masken besondere Anforderungen an die körperliche Eignung von Einsatzkräften, sind vor Aufnahme solcher Tätigkeiten und in regelmäßigen Abständen Eignungsuntersuchungen vorgeschrieben (s. § 6 (3) DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“).
Hinweise:
23.09.2020
Die Staatlichen Feuerwehrschulen informieren zum Coronavirus auf der Feuerwehr-Lernbar:
23.09.2020
Allgemeine Hinweise der KUVB zu Corona finden Sie hier.