Feuerwehreinsätze mit der Motorsäge sind mit einem hohen Gefahrenpotential verbunden. Es dürfen nach § 14 Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49, bisher GUV-V C53) nur Feuerwehrangehörige eingesetzt werden, die persönlich und fachlich geeignet sind.
Die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen und erforderlichenfalls durch zusätzliche Aus- und Fortbildung erweitert. Die erforderliche Fachkunde für die Motorsäge kann einerseits durch Berufsausbildung (z. B. bei Forstwirten) oder durch Fortbildung erworben werden.
Ausbildungsinhalte für Feuerwehrangehörige sind so auszuwählen, dass diese den auszuführenden Arbeiten im Einsatz gerecht werden. Die DGUV-Information „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ (DGUV-Information 214-059, bisher GUV-I 8624) gibt den Verantwortlichen hierzu eine Orientierungshilfe.
Die eingesetzten Ausbilder/innen müssen über das notwendige Fachwissen, die erforderlichen Fertigkeiten und über ausreichende pädagogische Kenntnisse zur Wissensvermittlung verfügen.
Neben den bisherigen Ausbildungsmöglichkeiten (z. B. durch Forstwirtschaftsmeister) soll den Feuerwehren bei Bedarf die zusätzliche Möglichkeit eröffnet werden, die Motorsägenausbildung auch feuerwehrintern durch fachlich qualifizierte Ausbilder idealer Weise auf Landkreisebene durchzuführen.
Gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, dem Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. und der Bayerischen Waldbauernschule Goldberg hat die Kommunale Unfallversicherung Bayern den Lehrgang „Fachteil für Ausbilder für Motorsägenführer“ ins Leben gerufen. Dieser fünftägige Lehrgang soll Feuerwehrangehörige, die bereits gute Kenntnisse an der Motorsäge besitzen, dazu befähigen, bei den Feuerwehren die einsatzspezifischen Motorsägenausbildung durchzuführen.
Die erfolgreiche Teilnahme, die durch eine theoretische und praktische Abschlussprüfung überprüft wird, berechtigt die Multiplikatoren, die erworbenen Lehrinhalte im Rahmen der feuerwehrinternen Ausbildung zu schulen. Das umfasst sowohl die Inhalte des Moduls A „Grundlagen der Motorsägenarbeit“ als auch Inhalte aus Modul B "Baumfällung und Aufarbeitung" der DGUV Information 214-059.
Der Lehrgang befähigt die Ausbilder/innen jedoch nicht, Arbeiten mit der Motorsäge in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern zu schulen (Modul C bzw. D der DGUV Information 214-059).
Bayerische Waldbauernschule
Goldbergstr. 10, D-93309 Kelheim
Tel.: 09441/6833-0
Fax: 09441/6833-133
Internet: www.waldbauernschule.de
Die Auswahl und Anmeldung der Teilnehmer/innen zu diesem Lehrgang erfolgt über
Die Inhalte des Kurses sollen die Teilnehmer/innen befähigen, ihre bereits vorhandenen Fähigkeiten an der Motorsäge künftig auch anderen Feuerwehrangehörigen zu vermitteln. Dies setzt voraus, dass die Teilnehmer/innen vor Kursbeginn bereits folgende Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrung erworben haben:
Vollständige persönliche Schutzausrüstung bestehend aus:
Die erfolgreiche Teilnahme berechtigt die Multiplikatoren, die erworbenen Lehrinhalte im Rahmen der feuerwehrinternen Ausbildung zu schulen.
Weiter Informationen finden Sie:
Die hier geschulten Ausbilder an der Motorsäge stellen bei den späteren Schulungen sicher, dass die Ausbildungsinhalte entsprechend den feuerwehrspezifischen Anforderungen vermittelt und geübt werden.
Für die Ausbildung vor Ort müssen die technisch-materiellen Voraussetzungen vorhanden sein: Neben Motorsägen, Werkzeugen und der persönlichen Schutzausrüstung für die Motorsägenarbeit müssen eine ausreichende Zahl Objekte zum praktischen Üben der Schnitttechniken, Beurteilung der Spannungsverhältnisse im Holz usw. vorhanden sein.
Die Ausbilder an der Motorsäge dürfen nur Feuerwehrangehörige für den Umgang mit der Motorsäge im Bereich der Feuerwehren ausbilden, damit es nicht zu Konflikten mit anderen Ausbildungseinrichtungen und Vorschriften kommt.
Ausbilder an der Motorsäge stellen den Feuerwehrangehörigen nach erfolgreicher Teilnahme an einer Motorsägenschulung eine Teilnahmebescheinigung aus, aus der Inhalt und Umfang der absolvierten Ausbildung ersichtlich ist.
Der Lehrgang befähigt die Ausbilder nicht, Arbeiten mit der Motorsäge in Arbeitskörben von
Hubarbeitsbühnen und Drehleitern zu schulen (Modul C bzw. D der DGUV Information 214-059).