Feuerwehreinsätze mit der Motorsäge sind mit einem hohen Gefahrenpotential verbunden. Nach § 6 Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) dürfen Feuerwehrangehörige nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind. Die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen und erforderlichenfalls durch zusätzliche Aus- und Fortbildung erweitert. Dies gilt insbesondere für Motorsägenführerinnen und Motorsägenführer.
Die erforderliche Fachkunde für die Motorsäge kann einerseits durch Berufsausbildung (z. B. bei Forstwirten) oder durch Fortbildung erworben werden. Ausbildungsinhalte für Feuerwehrangehörige sind so auszuwählen, dass diese den auszuführenden Arbeiten im Einsatz gerecht werden. Die DGUV Information 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten" gibt den Verantwortlichen hierzu eine Orientierungshilfe.
Neben den bisherigen Ausbildungsmöglichkeiten (z. B. durch Forstwirtschaftsmeister und Ämter für Landwirtschaft und Forsten) soll den Feuerwehren bei Bedarf die zusätzliche Möglichkeit eröffnet werden, die Motorsägenausbildung auch feuerwehrintern durch fachlich qualifizierte Ausbilder idealer Weise auf Landkreisebene durchzuführen. Die eingesetzten Ausbilder/innen müssen über das notwendige Fachwissen, die erforderlichen Fertigkeiten und über ausreichende pädagogische Kenntnisse zur Wissensvermittlung verfügen.
Gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, dem Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. und der Bayerischen Waldbauernschule Goldberg hat die Kommunale Unfallversicherung Bayern den Lehrgang „Fachteil für Ausbilder für Motorsägenführer“ ins Leben gerufen. Dieser fünftägige Lehrgang soll Feuerwehrangehörige, die bereits gute Kenntnisse an der Motorsäge besitzen, dazu befähigen, bei den Feuerwehren die einsatzspezifischen Motorsägenausbildung durchzuführen. Die erfolgreiche Teilnahme, die durch eine theoretische und praktische Abschlussprüfung überprüft wird, berechtigt die Multiplikatoren, die erworbenen Lehrinhalte im Rahmen der feuerwehrinternen Ausbildung zu schulen. Das umfasst sowohl die Inhalte des Moduls A „Grundlagen der Motorsägenarbeit“ als auch Inhalte aus Modul B "Baumfällung und Aufarbeitung" der DGUV Information 214-059.
Veranstaltungsort
Bayerische Waldbauernschule
Goldbergstr. 10, D-93309 Kelheim
Tel.: 09441/6833-0
Fax: 09441/6833-133
Intenet: www.waldbauernschule.bayern.de
Anmeldung
Die Auswahl und Anmeldung der Teilnehmer/innen zu diesem Lehrgang erfolgt über
Vorausgesetzte Ausbildung
Die Inhalte des Kurses sollen die Teilnehmer/innen befähigen, ihre bereits vorhandenen Fähigkeiten an der Motorsäge künftig auch anderen Feuerwehrangehörigen zu vermitteln. Dies setzt voraus, dass die Teilnehmer/innen vor Kursbeginn bereits folgende Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrung erworben haben:
Mitzubringende Lehrgangsausstattung
Vollständige persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus:
Ausbildungsziel
Die erfolgreiche Teilnahme berechtigt die Multiplikatoren, die erworbenen Lehrinhalte im Rahmen der feuerwehrinternen Ausbildung zu schulen.
Wesentliche Ausbildungsinhalte
Weitere Informationen
Weiter Informationen finden Sie im Lehrgangskatalog und Lehrgangsangebot der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg.
Wichtige Hinweise!
Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehr bei Motorsägearbeiten (KUVB Infoblatt; 2021)
Stand: 14.12.2021