Unterweisungen in der Feuerwehr

Rechtlicher Hintergrund

Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ fordert, dass Feuerwehrangehörige im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die möglichen Gefahren und Fehlbeanspruchungen im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren regelmäßig zu unterweisen sind.

Jährliche „UVV-Unterweisung“?

In vielen Feuerwehren wird zu Jahresbeginn ein “UVV-Theorieabend” angesetzt. An diesem Abend werden konzentriert zahlreiche Regelungen im Arbeitsschutz vorgetragen. Die Verantwortlichen sind dabei irrtümlicherweise der Auffassung, dass sie damit ihrer Verpflichtung zur Unterweisung auf besonders effektive Weise nachkommen.

Dabei solle den Verantwortlichen klar sein, dass ein jährlicher UVV-Theorieabend keinesfalls ausreichend sein kann, die erforderlichen Kenntnisse für ein sicherheitsgerechtes Verhalten im Feuerwehrdienst zu vermitteln. Allein die grundlegenden Tätigkeiten im Feuerwehrdienst sind so umfassend und komplex, dass sich das sicherheitsgerechte Verhalten hierzu unmöglich an einem Abend vermittelt lässt.

Für eine erfolgreiche Prävention von Unfällen in Feuerwehren sind jährlich wiederkehrende „UVV-Theorieabende“ nicht zielführend. Unterweisungen sollen ein fester Bestandteil in allen Aus- und Fortbildungen sowie regelmäßigen Übungsdiensten sein. 

Die Forderung der DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention", dass mindestens einmal jährlich eine Unterweisung erfolgen muss, ist für den Feuerwehrdienst nicht zielführend. Deshalb enthält die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ eine abweichende Regelung für die Unterweisungen im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, die über die allgemeine Grundforderung hinausgeht:

Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die möglichen Gefahren und Fehlbeanspruchungen im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren regelmäßig zu unterweisen.

Einsatz elektronischer Medien

Nach der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ sind Unterweisungen “grundsätzlich persönlich” durchzuführen. Dabei steht das Ziel im Vordergrund, dass der Unterweisende sicherstellt, dass die Teilnehmer die Inhalte verstehen und korrekt umsetzen. Hierfür spielt die Kontrolle des Lernerfolgs eine wichtige Rolle.

Die Unfallversicherungsträger und Feuerwehrschulen gehen vermehrt dazu über, ihre Medien auch online zur Verfügung zu stellen. Darin enthalten sind auch elektronische Lernanwendungen mit denen Feuerwehrangehörige flexibel und bedarfsgerecht Wissen aneignen und überprüfen können. Der Einsatz solcher elektronischer Lernanwendungen für die Vorbereitung auf Ausbildungen und Übungen steht nicht im Widerspruch zur DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“.

Ein ausschließliches Selbststudium der Feuerwehrangehörigen ist zur Unterweisung in der Regel nicht ausreichend. Auch elektronische Lernanwendungen können und sollen die praktische Ausbildung und das regelmäßige Üben nicht ersetzen. Für die vorbereitende oder begleitende Vermittlung theoretischer Kenntnisse können elektronische Lernanwendungen durchaus eingesetzt werden.

Multimediale Informationsschriften

Folgende DGUV Informationen sind insbesondere auch für den unterstützenden Einsatz bei Ausbildungen und Unterweisungen gedacht. Diese Informationen enthalten DVDs, die Sie für Präsentationen einsetzen können:

Bei weiteren Fragen und Bestellungen hilft Ihnen gerne unser Medienversand E-Mail

Medienpakete der HFUK Nord

Mit freundlicher Genehmigung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) dürfen wir Sie auf die Medienpakte der Feuerwehr-Unfallkassen aufmerksam machen, die jeweils aus einem ca. 15-minütigen Videofilm und einem Begleitheft zur Gestaltung einer Unterrichtsstunde bestehen.

DGUV-Videoclips

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat zu einzelnen Arbeitsschutzthemen Videoclips erstellt:

Weiter Videoclips finden Sie hier.

Stand: 29.04.2020