April 2018
Die DGUV Information 207-019 „Gesundheitsdienst" (Stand April 2018) kann als Basisinformation für den Bereich Gesundheitsdienst bezeichnet werden. Sie gibt den im Gesundheitsdienst mit Fragen des Arbeitsschutzes Betrauten einen Überblick über die wichtigsten Gefährdungen und wie man geeignete Schutzmaßnahmen ermitteln kann.
Nicht nur die Aufgaben der Unternehmungsleitung und der Führungskräfte insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung sind darin angesprochen, sondern auch die Mitwirkung der Versicherten, die ihren Sachverstand mit einbringen sollen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten.
Im Sinne eines Wegweisers verweist diese Information auf wichtige Rechts- und Informationsquellen.
Diese Information betrachtet Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, in denen Patienten und Patientinnen medizinisch oder zahnmedizinisch untersucht, behandelt, gepflegt oder versorgt werden. Sie gilt ebenso für alle Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten stehen, z. B. Reinigung, Desinfektion, Wäschebehandlung oder Instrumentenaufbereitung.
08.02.2021
Ziel der TRBA 255 ist es, über die TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Ge-sundheitswesen und in der Wohlfahrtpflege) hinaus, spezielle Maßnahmen für den Fall einer Epidemie oder Pandemie festzulegen. Sie dient dem Schutz von Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Personen bei einer Pandemie/Epidemie untersuchen, behandeln, pflegen oder in sonstiger Weise versorgen.
Ältere Informationen finden Sie in unserem ARCHIV.