Aktuelle Informationen für den Gesundheitsdienst

DGUV Information 207-019 „Gesundheitsdienst"

April 2018

Die DGUV Information 207-019 „Gesundheitsdienst" (Stand April 2018) kann als Basisinformation für den Bereich Gesundheitsdienst bezeichnet werden. Sie gibt den im Gesundheitsdienst mit Fragen des Arbeitsschutzes Betrauten einen Überblick über die wichtigsten Gefährdungen und wie man geeignete Schutzmaßnahmen ermitteln kann.
Nicht nur die Aufgaben der Unternehmungsleitung und der Führungskräfte insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung sind darin angesprochen, sondern auch die Mitwirkung der Versicherten, die ihren Sachverstand mit einbringen sollen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten.
Im Sinne eines Wegweisers verweist diese Information auf wichtige Rechts- und Informationsquellen.
Diese Information betrachtet Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, in denen Patienten und Patientinnen medizinisch oder zahnmedizinisch untersucht, behandelt, gepflegt oder versorgt werden. Sie gilt ebenso für alle Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten stehen, z. B. Reinigung, Desinfektion, Wäschebehandlung oder Instrumentenaufbereitung.

TRBA 255 – „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst“ am 05.02.2021 veröffentlicht

08.02.2021

Ziel der TRBA 255 ist es, über die TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Ge-sundheitswesen und in der Wohlfahrtpflege) hinaus, spezielle Maßnahmen für den Fall einer Epidemie oder Pandemie festzulegen. Sie dient dem Schutz von Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Personen bei einer Pandemie/Epidemie untersuchen, behandeln, pflegen oder in sonstiger Weise versorgen.

  • In Kapitel 3.1, Absatz 1 wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber im Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren hat.
  • Im Kapitel 7.4.4 sind Hinweise zur Tragedauer und zu Alternativen zu einmalverwendbaren FFP-Halbmasken aufgeführt. Auch wird auf die Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verwiesen.
  • Weiterhin sind Beispiele von Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen (u. a. in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, beim Patiententransport und in Arztpraxen) enthalten.

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