April 2018
Die DGUV Information 207-019 „Gesundheitsdienst" (Stand April 2018) kann als Basisinformation für den Bereich Gesundheitsdienst bezeichnet werden. Sie gibt den im Gesundheitsdienst mit Fragen des Arbeitsschutzes Betrauten einen Überblick über die wichtigsten Gefährdungen und wie man geeignete Schutzmaßnahmen ermitteln kann.
Nicht nur die Aufgaben der Unternehmungsleitung und der Führungskräfte insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung sind darin angesprochen, sondern auch die Mitwirkung der Versicherten, die ihren Sachverstand mit einbringen sollen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten.
Im Sinne eines Wegweisers verweist diese Information auf wichtige Rechts- und Informationsquellen.
Diese Information betrachtet Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, in denen Patienten und Patientinnen medizinisch oder zahnmedizinisch untersucht, behandelt, gepflegt oder versorgt werden. Sie gilt ebenso für alle Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten stehen, z. B. Reinigung, Desinfektion, Wäschebehandlung oder Instrumentenaufbereitung.
Oktober 2019
Die TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" (Ausgabe Januar 2008, GMBl 2008 S. 224, mit Änderungen und Ergänzungen: GMBl 2008 S. 528) wurde im Oktober 2019 grundlegend überarbeitet und an die Paragrafen-Folge der GefStoffV angepasst.
Unter anderem betrifft das: Beschreibung des "STOP-Prinzips"
Die bisherige Anlage 4 "Technische und organisatorische Maßnahmen beim Umfüllen von Natriumhypochloritlösung" ist überarbeitet worden und wird zeitnah in die TRGS 509 überführt.
Ältere Informationen finden Sie in unserem ARCHIV.