Ausgewählte Hinweise erscheinen unter der Tabelle!
Oktober 2019
Die TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" (Ausgabe Januar 2008, GMBl 2008 S. 224, mit Änderungen und Ergänzungen: GMBl 2008 S. 528) wurde im Oktober 2019 grundlegend überarbeitet und an die Paragrafen-Folge der GefStoffV angepasst.
Unter anderem betrifft das: Beschreibung des "STOP-Prinzips"
Die bisherige Anlage 4 "Technische und organisatorische Maßnahmen beim Umfüllen von Natriumhypochloritlösung" ist überarbeitet worden und wird zeitnah in die TRGS 509 überführt.
Oktober 2014
Am 13. Oktober 2014 ist die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung“ (TRGS 525) veröffentlicht worden, welche die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung in Betrieben des Gesundheitswesens und in der Wohlfahrtspflege konkretisiert und den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt.
Die TRGS 525 enthält Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit speziellen Gefahrstoffen, die im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege typischerweise eine Rolle spielen. Explizit wird hier auf Arzneimittel mit und ohne krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften, Inhalationsanästhetika sowie Desinfektionsmittel näher eingegangen, aber auch auf Rauchgase, die beim Einsatz von Laser und elektrochirurgischen Verfahren oder der Moxibustion entstehen.
Der Text der TRGS 525 kann kostenfrei von der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden (www.baua.de).
März 2014
Als Folge der Novellierung der Biostoffverordnung (BioStoffV) ist am 27. März 2014 eine Neufassung der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250) veröffentlicht worden, welche die Vorgaben der BioStoffV in Betrieben des Gesundheitswesens und in der Wohlfahrtspflege konkretisiert.
Die aktuelle TRBA 250 ist an das neue Konzept der Schutzstufenzuordnung der BioStoffV angepasst. Sie weist zudem eine vollständig neue Strukturierung auf und gibt den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene wieder, was im Vergleich zur Vorgängerversion zu einigen inhaltlichen Veränderungen und teils starken Erweiterungen geführt hat. Stark erweitert wurde die neue TRBA 250 z. B. im Bereich der Prävention von Nadelstichverletzungen. Bereits am 22.05.2014 erfolgte die erste Änderung der TRBA 250: betroffen hiervon ist das Kapitel 10, arbeitsmedizinische Vorsorge.
Der Text der TRBA 250 kann kostenfrei von der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden.
Oktober 2013
Am 23.10.2013 ist die Neufassung der ArbMedVV in Kraft getreten, die im Vergleich zur Vorgängerversion auch für Betriebe des Gesundheitswesens relevante inhaltliche Änderungen aufweist. Die neue Verordnung hat das Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen, stärker zwischen Vorsorge und Eignung zu unterscheiden sowie die in Anspruchnahme von Wunschvorsorge zu erhöhen. Einerseits soll der Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbessert, andererseits das Recht auf Selbstbestimmung unter Einschluss des Datenschutzes gestärkt werden. Ferner wurde in die Überarbeitung der Stand der Wissenschaft eingearbeitet.
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Juli 2013
Am 23.07.2013 ist die Neufassung der BioStoffV in Kraft getreten. Anlass für die Novellierung war die Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/32/EU („Nadelstichrichtlinie“) in nationales Recht.
Die Neufassung der BioStoffV zeichnet sich durch einen verbesserten, systematischen und logischen Aufbau aus. Im Rahmen einer Anpassung an den Stand der Technik wurden neue bzw. erweiterte Inhalte eingefügt.
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Stand: 30.04.2020