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Finanzielle Förderung der Ausbildung von Peers in Kliniken

06.02.2026

Beschäftigte von Krankenhäusern, wie z. B. Ärztinnen und Ärzte, Anästhesistinnen und Anästhesisten, Hebammen aber auch Beschäftigte aus dem pflegerischen Bereich, sind im beruflichen Alltag mit teils starken psychischen Belastungen konfrontiert. Hierunter fallen primär Ereignisse wie der Tod oder bleibende Gesundheitsschäden von Patientinnen und Patienten im Rahmen der gesundheitsdienstlichen Versorgung. Aber auch Ereignisse durch Patientenübergriffe sind hierunter zu subsummieren. Mitunter ergeben sich bei den betroffenen Beschäftigten dadurch Komplikationen wie posttraumatische Belastungsstörungen oder Depressionen, die zur Berufsaufgabe, zum Alkohol- und Drogenmissbrauch bis hin zum Suizid führen können.
Eine Maßnahme um dem entgegenzuwirken ist die innerbetriebliche Unterstützung der Betroffenen durch Peers. Bei Peers handelt es sich um Ansprechpersonen aus dem Kreis der Kolleginnen und Kollegen, die nach psychisch belastenden Situationen auf Augenhöhe niederschwellig kontaktiert werden können. Die KUVB und Bayer. LUK haben seit dem Kalenderjahr 2018 im Rahmen zweier Projekte die Ausbildung von Peers für ihre Mitgliedskliniken durch den Projektpartner PSU akut e. V. finanziell bezuschusst.

Jetzt dauerhafte Präventionsleitung
Auf Grund der guten Resonanz seitens der ausgebildeten Peers und der konstanten Nachfrage seitens der Kliniken haben sich die KUVB und Bayer. LUK dafür entschieden, die Bezuschussung der Ausbildung von Peers in Kliniken ab dem Kalenderjahr 2026 künftig als dauerhafte Präventionsleistung anzubieten. In diesem Zuge soll die Durchführung der Ausbildung von Peers auch auf andere externe Ausbildungsträger nach Wahl der Klinik erweitert werden. 

Anforderung an Ausbildungsträger
Grundvoraussetzung hierfür ist, dass der von der Klinik gewählte Ausbildungsträger die Anforderungen an Ausbilderinnen und Ausbilder erfüllt, die in der DGUV Information „Gut vorbereitet für den Ernstfall! – Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb“ (DGUV Information 206-017) genannt sind. Dies ist der KUVB und Bayer. LUK vom Ausbildungsträger durch Nachweise im Vorfeld der Ausbildung zu belegen. 
Darüber hinaus sind vom Ausbildungsträger die in der DGUV Information 206-017 genannten Ausbildungsinhalte zu berücksichtigen und der KUVB und Bayer. LUK z. B. durch Vorlage eines Ausbildungskonzeptes offenzulegen. Die auszubildenden Peers sollen aus der Personengruppe des medizinischen bzw. pflegerischen Bereichs stammen. Auch Psychologinnen, Psychologen bzw. Beschäftigte aus dem Bereich des Gesundheitsmanagements sind geeignet.

Antrag auf Zuschuss
Eine Bezuschussung ist nur im Rahmen des für die Peer-Ausbildung vorgesehenen Jahresbudgets möglich. Die Anzahl der Peers, deren Ausbildung bezuschusst werden kann, ist somit begrenzt. Darüber hinaus achten die KUVB und Bayer. LUK darauf, die Förderung möglichst gleichmäßig auf interessierte Kliniken zu verteilen. 
Daher wird Kliniken, die an einer finanziellen Bezuschussung der Ausbildung von Peers durch die KUVB bzw. Bayer. LUK interessiert sind, dringend angeraten, sich die Bezuschussung der Ausbildung von der KUVB bzw. Bayer. LUK vorher per Anfrage durch E-Mail an praevention@spam protectkuvb.de zusichern zu lassen. Hierbei sind der KUVB / Bayer. LUK Name der auszubildenden Person, deren Funktion im Betrieb (Ärztin / Arzt, Pflegekraft, etc.), der Ausbildungsträger, die im Kalenderjahr zu erwartenden Kosten für die Ausbildung und das Datum der Ausbildungsveranstaltung(en) mitzuteilen.

Förderbetrag
Der Förderbetrag beträgt 50 % der Ausbildungskosten, maximal jedoch 950 € pro ausgebildeter Person. Reisekosten sind von der Erstattung ausgenommen.

Erstattungsantrag 
Für die Erstattung der Zuschüsse ist ein formloser Erstattungsantrag des Klinikums an die KUVB bzw. Bayer. LUK ausreichend. Eine Antragstellung durch die Peers selbst ist nicht möglich. Der Antrag kann entweder als E-Mail an praevention@spam protectkuvb.de geschickt werden oder postalisch an unser Postfach:

KUVB / Bayer. LUK
Geschäftsbereich Prävention
Abteilung 2
80791 München

Dem Erstattungsantrag sind folgende Unterlagen / Informationen beizulegen:

  • Kopie der Teilnahmebestätigung
  • Kopie der Rechnung des Ausbildungsträgers
  • Funktion des Peers im Klinikum (Ärztin / Arzt, Pflegekraft, etc.)
  • Kontonummer des Klinikums (Privatkonten sind nicht zulässig)
  • Ausgefüllter Bewertungsbogen der KUVB / Bayer. LUK für die Veranstaltung 
    (Vorlage erhalten Sie von uns)

Wir bitten um Einreichung des Erstattungsantrages und der Unterlagen bis spätestens zum 30. November des Ausbildungsjahres. Im Falle mehrerer ausgebildeter Peers aus demselben Mitgliedsunternehmen bitten wir darum, uns einen Sammelerstattungsantrag zuzusenden.

Stand: 06.02.2026