Informations-Archiv

Ausgewählte Hinweise erscheinen unter der Tabelle!

Potenzielle Sicherheitsgefahr durch Vollgesichtsmasken bei Tauchgerätschaften

15.09.2021

ALERT-Meldung aus dem CIRS des Rettungsdienstausschusses Bayern

Bei BOS Tauchgerätschaften der Firma Fa. Dräger mit sog. Vollgesichtsmasken können sich Restdruckwarneinrichtungen vom Maskenkörper lösen. In Folge dessen kann die Vollgesichtsmaske sofort mit Wasser volllaufen und es besteht absolute Lebensgefahr für den Taucher. Zudem reißt sofort die Sprechverbindung zur Leinenführung an Land ab.
Weitere Informationen finden Sie in dem Hinweis des Rettungsdienstausschusses Bayern.

Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte

Oktober 2017

Auch im Bereich der Hilfeleistungsorganisationen kann es vorkommen, dass Einsatzkräfte beschimpft, bedroht oder gar körperlich angegriffen werden. Das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ des Fachbereichs „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV hat daher die DGUV Information 205-027 "Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste und der Feuerwehr" erstellt. Diese DGUV Information gibt Hinweise und Tipps wie der Einsatzbetrieb so organisiert werden kann, dass Konfliktsituationen gar nicht erst entstehen bzw. nicht eskalieren. Es geht dabei stets darum, Übergriffe von vorne herein zu verhindern bzw. die negativen psychischen und physischen Folgen von Übergriffen bei den Einsatzkräften zu minimieren.
Diese DGUV Information ist voraussichtlich ab Ende November 2017 erhältlich.

Neufassung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Oktober 2013

Am 23.10.2013 ist die Neufassung der ArbMedVV in Kraft getreten, die im Vergleich zur Vorgängerversion auch für Betriebe des Gesundheitswesens relevante inhaltliche Änderungen aufweist. Die neue Verordnung hat das Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen, stärker zwischen Vorsorge und Eignung zu unterscheiden sowie die in Anspruchnahme von Wunschvorsorge zu erhöhen. Einerseits soll der Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbessert, andererseits das Recht auf Selbstbestimmung unter Einschluss des Datenschutzes gestärkt werden. Ferner wurde in die Überarbeitung der Stand der Wissenschaft eingearbeitet.
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Neufassung der Biostoffverordnung (BioStoffV)

Juli 2013

Am 23.07.2013 ist die Neufassung der BioStoffV in Kraft getreten. Anlass für die Novellierung war die Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/32/EU („Nadelstichrichtlinie“) in nationales Recht.
Die Neufassung der BioStoffV zeichnet sich durch einen verbesserten, systematischen und logischen Aufbau aus. Im Rahmen einer Anpassung an den Stand der Technik wurden neue bzw. erweiterte Inhalte eingefügt.
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Vermeidung von Infektionsgefahren beim Umgang mit Asylsuchenden

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei der Flüchtlingssituation hat Sachgebiet "Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen" der DGUV sehr kurzfristig das Infoblatt 09 "Vermeidung von Infektionsgefahren für Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen beim Umgang mit asylsuchenden Personen" erstellt. Infoblatt soll Führungskräfte der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen bei der Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen in diesem Zusammenhang unterstützen und die dazu notwendigen Kenntnisse, sowie bei Bedarf auch weiterführende Informationen, zum Thema Infektionsschutz bereitstellen.

Neue Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nummer 6.6


August 2017

Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nummer 6.6 „Impfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen“

Zu den Aufgaben von Hilfeleistungsorganisationen gehört auch das Durchführen von Projekten in der Internationalen Arbeit. Hierbei können sich besondere Gefährdungen ergeben, wie z. B. dass die Versicherten einem im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Dabei hat das Unternehmen grundsätzlich für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Die Entscheidung, ob aus einem potentiell erhöhten Infektionsrisiko eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen ist, kann nur in Abhängigkeit von der orts- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Unterstützung bei dieser Gefährdungsbeurteilung und der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge bieten die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR). Die AMR geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erfüllt sind (§ 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Einsatz von Kohlenmonoxidwarngeräten

Oktober 2015

Bei Einsätzen von Hilfeleistungsunternehmen kann es zur unbemerkten Exposition mit Kohlenmonoxid (CO) kommen, wie z. B. bei unbeabsichtigten CO-Freisetzungen durch defekte Feuerstätten oder bei vorsätzlich herbeigeführten CO-Freisetzungen in suizidaler Absicht.

Entscheidet sich ein Hilfeleistungsunternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zum Einsatz von CO-Warngeräten, empfiehlt das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der DGUV die Warnschwellen und Verhaltensweisen aus dem Informationsblatt "Einsatz von Kohlenmonoxidwarngeräten" zu beachten.

Neufassung der TRGS 525

Oktober 2014

Am 13. Oktober 2014 ist die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung“ (TRGS 525) veröffentlicht worden, welche die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung in Betrieben des Gesundheitswesens und in der Wohlfahrtspflege konkretisiert und den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt.
Die TRGS 525 enthält Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit speziellen Gefahrstoffen, die im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege typischerweise eine Rolle spielen. Explizit wird hier auf Arzneimittel mit und ohne krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften, Inhalationsanästhetika sowie Desinfektionsmittel näher eingegangen, aber auch auf Rauchgase, die beim Einsatz von Laser und elektrochirurgischen Verfahren oder der Moxibustion entstehen.
Der Text der TRGS 525 kann kostenfrei von der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden (www.baua.de).

Neufassung der TRBA 250

März 2014

Als Folge der Novellierung der Biostoffverordnung (BioStoffV) ist am 27. März 2014 eine Neufassung der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250) veröffentlicht worden, welche die Vorgaben der BioStoffV in Betrieben des Gesundheitswesens und in der Wohlfahrtspflege konkretisiert.

Die aktuelle TRBA 250 ist an das neue Konzept der Schutzstufenzuordnung der BioStoffV angepasst. Sie weist zudem eine vollständig neue Strukturierung auf und gibt den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene wieder, was im Vergleich zur Vorgängerversion zu einigen inhaltlichen Veränderungen und teils starken Erweiterungen geführt hat. Stark erweitert wurde die neue TRBA 250 z. B. im Bereich der Prävention von Nadelstichverletzungen. Bereits am 22.05.2014 erfolgte die erste Änderung der TRBA 250: betroffen hiervon ist das Kapitel 10, arbeitsmedizinische Vorsorge.
Der Text der TRBA 250 kann kostenfrei von der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden.