KUVB Fahrsicherheitstrainings für die Fahrerinnen und Fahrer von Rettungswägen (RTW) wurden von 2022 bis 2025 im Rahmen eines Präventionsprojektes bezuschusst. Aufgrund des großen Erfolges und der vielen positiven Rückmeldungen hat sich die KUVB entschlossen, dieses Angebot ab 2026 in eine dauerhafte Präventionsleistung zu überführen. Das Angebot einer Bezuschussung von Fahrsicherheitstrainings mit dem RTW steht damit nunmehr ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung.
Im Unterschied zur bisherigen Projektphase steht ab 2026 allerdings nur ein begrenztes jährliches Budget zur Verfügung. Aus diesem Grund wird das Verfahren zur Anmeldung eines Fahrsicherheitstrainings mit dem RTW für unsere versicherten Unternehmen dahingehend geändert, dass eine vorherige Zusage eines Zuschusses durch die KUVB erforderlich ist, um die Budgeteinhaltung gewährleisten zu können.
So beantragen Sie den Zuschuss:
- Beantragen Sie vor dem geplanten Training einen finanziellen Zuschuss. Senden Sie hierfür bitte eine E-Mail an praevention@kuvb.de .
- Wir prüfen, ob wir Ihnen im Rahmen unsers jährlichen Budgets eine finanzielle Förderung zusagen können.
- Wenn ja, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Achtung
- Finanzielle Zuschüsse (80 € pro Teilnehmerin oder Teilnehmer) können nur für Trainings ausgezahlt werden, die vorher von der KUVB genehmigt wurden.
- Pro Jahr und Verband/Landkreis wird maximal die Teilnahme von 12 Personen bezuschusst.
- Der Zuschuss wird nur für Trainings gewährt, die mit dem RTW durchgeführt wurden.
Anmeldung direkt beim Anbieter
- Nach unserer Zusage können Sie sich direkt beim jeweiligen Anbieter anmelden.
- Aus qualitätssichernden Gründen ist es notwendig, dass es sich um einen Anbieter handelt, der über den DVR qualitätsgesichert ist und dass das Training in einer geeigneten Umgebung stattfindet.
- Trainings bei anderen Anbietern können leider nicht bezuschusst werden.
Abrechnung
Die Abrechnung der Zuschüsse erfolgt gesammelt einmal jährlich.
Dazu senden Sie bitte folgende gescannte PDF Dokumente an praevention@spam protectkuvb.de:
- Eine vom (Kreis-) Geschäftsführer unterschriebene Sammelabrechnung
- alle Teilnahmebescheinigungen
- alle Rechnungen der jeweiligen Trainingsanbieter
- und die ausgefüllten Bewertungsbögen
- Aus haushaltstechnischen Gründen kann die Abrechnung nur bis zum 10. Oktober für das laufende Kalenderjahr erfolgen, spätere Eingänge können erst im nächsten Jahr abgerechnet werden.