+++ Aktuelle Informationen zu SARS-CoV2 +++
Vom Sachgebiet Hochschulen, Forschungseinrichtungen wird für alle Hochschulen ein Handlungsleitfaden für die Ableitung von Schutzmaßnahmen während der Covid-19 Pandemie zur Verfügung gestellt. Diese Hinweise fassen auf Grundlage der SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards des BMAS alle bisherigen Erkenntnisse zusammen.
Den Text mit weiteren Informationen sowie die Handlungshilfe in Form einer Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier:
https://www.dguv.de/corona-bildung/hochschulen/index.jsp
Weiterhin gibt es eine Stellungnahme der Bayerischen Landesunfallkasse zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und anderen Masken in Laboratorien.
Versicherungsschutz
Studierende, Angestellte und Arbeiter an bayerischen Universitäten und Fachhochschulen sind bei der Bayerischen Landesunfallkasse gesetzlich unfallversichert. Versichert sind die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie Berufskrankheiten. Genaueres hierzu finden Sie auf den Seiten unserer Entschädigungsabteilung.
Der Versicherungsschutz ist für diese Personengruppen beitragsfrei, denn die Kosten trägt das Land Bayern.