Kindertageseinrichtungen

(Bild: drubig-photo/AdobeStock)

Kinder sind während des Besuchs von Kindertageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII besitzen, gesetzlich unfallversichert. Hierunter zählt die Betreuung in Krippen, Kindergärten, Häusern für Kinder und Horten.

Der umfassende Versicherungsschutz bei Unfällen besteht während der gesamten Betreuungszeit. Hierzu zählen der pädagogische Alltag sowie die Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen der Kindertageseinrichtungen. Versicherungsschutz besteht ebenfalls auf den unmittelbaren Wegen zu und von der Kindertageseinrichtung.

Die Organisation von Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen ist unerlässlich, um wirksam Unfallgefahren sowie weitere Gesundheitsgefährdungen für die betreuten Kinder und die Beschäftigten zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz dieser Personen zu treffen.

Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder und Beschäftigte in kommunalen Kindertageseinrichtungen sowie für Kinder in freigemeinnützigen Kindertageseinrichtungen. Unsere Leistungen umfassen neben der Rehabilitation und Entschädigung von verunfallten Personen vor allem die Beratung in Fragen der Prävention bei Planung, Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen.

Stand: August 2022