Um einen sicheren und gesundheitsgerechten Betrieb in einer Kindertageseinrichtung gewährleisten zu können, sind Aufgaben und Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowohl durch die Kita-Leitung als auch durch das pädagogische Personal zu organisieren beziehungsweise umzusetzen.
Organisation der Sicherheit und Gesundheit durch die Kita-Leitung
Zu diesen Aufgaben zählen insbesondere:
- Integration von Sicherheit und Gesundheit in das pädagogische Konzept (Sicherheits- und Gesundheitserziehung) und in entsprechende Qualitätsstandards
- Integration von Sicherheit und Gesundheit in die Kernaufgaben des pädagogischen Personals (Schutz der Kinder, Schutz des pädagogischen Personals)
- Ermitteln der Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz für den Geltungsbereich "Kindertageseinrichtungen" und sich mit diesen vertraut machen
- Unterstützung des Trägers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit/ der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt sowie gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen (z.B. hinsichtlich Lärmbelastung, Rückenbelastung, psychischer Belastungen)
- Beschreiben und Übertragen von Aufgaben zur Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit für das pädagogische und technische Personal sowie der Reinigungskräfte
- Regelmäßige Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitskontrollen (z.B. Spielsachen, Einrichtungen) in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten
- Festlegen von Regeln zum Umgang (Handhabung, Lagerung) mit chemischen Arbeitsstoffen, insbesondere Desinfektions- und Reinigungsmitteln in Zusammenarbeit mit dem Träger und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Schutz der Kinder, z.B. vor Allergie auslösenden Stoffen
- Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen Kommunikation zum Thema Sicherheit und Gesundheit mit dem pädagogischen Personal (z.B. Dienst- und Teambesprechungen)
- Informieren und Unterweisen der Beschäftigten im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einschließlich Infektionsschutz
- Melden technischer, organisatorischer, personeller Mängel an die zuständige Stelle des Trägers und Hinwirken auf Abhilfe
- Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt
Aufgaben des pädagogischen Personals
Das pädagogische Personal
- setzt die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit um
- wirkt an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und der Entwicklung von Maßnahmen aktiv mit
- ist im Rahmen seiner Kernaufgaben für die Sicherheit und die Gesundheit der Kinder verantwortlich, ebenso für die Einhaltung von Maßnahmen zum Selbstschutz, z.B. rückenschonendes Verhalten
- sorgt im eigenen Verantwortungsbereich für eine sicherheits- und gesundheitsförderliche Umgebung für sich und die Kinder
- meldet technische, organisatorische, personelle Mängel an die Kindergartenleitung
- kommuniziert mit der Kindergartenleitung über Fragen des Arbeitsschutzes (z.B. eigene körperliche oder psychische Belastungen, Gefährdungen von Kindern)
- leistet Erste Hilfe und dokumentiert diese
- fördert die Sicherheits- und Gesundheitsentwicklung der Kinder
Hinweise zum sicheren und gesunden Arbeiten im Alltag finden Sie hier.