DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention"
September 2021
Die DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" bezieht erstmals Verkaufsstellen sowie Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand in den Geltungsbereich ein. Die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ folgt in ihrer Struktur einer neuen Art der Rechtssetzung. Abweichend von der bisherigen Praxis, Bedingungen für Bau und Ausrüstung sowie den Betrieb von Betriebsstätten vorzugeben, werden in ihr Schutzziele formuliert. Es stehen nicht mehr einzelne Sicherheitskonzepte im Vordergrund, sondern die Prozesse beim Umgang mit Bargeld. Auch das alle Unternehmen der im Geltungsbereich genannten Branchen sich aktiv mit einem Notfallplan auseinandersetzen müssen, ist eine der Neuerungen in der UVV Überfallprävention. Dabei sind Maßnahmen zu treffen, um den betroffenen Beschäftigten nach Überfällen zielgerichtet zu helfen. Ebenso neu ist die Pflicht, dass ein Überfall umgehend dem zuständigen Unfallversicherungsträger mitgeteilt werden muss.
DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" Broschüre
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DGUV Regel 115-005 "Überfallprävention"
April 2021
Die DGUV Regel 115-005 „Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten an Kassen und in Zahlstellen der öffentlichen Hand tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.
Die Paragrafen und Absätze der neuen DGUV Vorschrift 25 werden dazu einzeln mit praxisrelevanten Hinweisen untersetzt. Durch den Abdruck der jeweiligen UVV-Texte unmittelbar über den zugehörigen Erläuterungen ist zudem eine optimale Übersichtlichkeit garantiert.
DGUV Regel 115-005 "Überfallprävention" Regel
Stand: Mai 2021