Bereits seit 1971 sind Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert. Zu unserem Versichertenkreis gehören zum Beispiel auch Beschäftigte wie angestellte Lehrkräfte, Verwaltungsangestellte, Hausmeister, Schulsozialarbeiter und ehrenamtlich Tätige wie Elternbeiräte in Schulen. Die Präventionsarbeit wurde im Lauf der Jahre von einer eher technischen Ausrichtung her weiterentwickelt im Sinne eines Sicherheits- und Gesundheitsbewusstseins aller am Schulleben Beteiligten. Dazu gehört unter anderem ein umfangreiches Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot für Schulleitungen, Sicherheitsbeauftragte, Chemie-Multiplikatoren, Fachberater Sport bzw. Verkehrs- und Sicherheitserziehung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Hausmeister. Mehr dazu finden Sie im Seminarprogramm.
Sicherheit und Gesundheit können nur durch enge Zusammenarbeit von Sachaufwandsträger und Schulleitung erreicht werden.
Während der Sachaufwandsträger - häufig auch als (Sach-)Kostenträger bezeichnet - eine sichere Schulanlage und Ausstattung gewährleisten muss, fallen die Organisation des sicheren Schulbetriebes und das Erziehen der Schülerinnen und Schüler zu sicherheitsbewusstem Verhalten in den Verantwortungsbereich der obersten Schulbehörde und der ihr nachgeordneten Dienststellen bis hin zur Schulleitung und den einzelnen Lehrkräften. Die KUVB und die Bayer. LUK kooperieren im Bereich Sicherheit und Gesundheit mit der obersten Schulbehörde. Diese erlässt Bekanntmachungen bzw. Dienstanweisungen zur Unfallverhütung und Sicherheitserziehung in Schulen sowie verbindliche Lehrpläne.
Stand: August 2022