Stand: 15.03.2022
Hinweise zur Anerkennung von Covid-19-Infektionen als Versicherungsfall für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte sowie für die Meldung und Dokumentation der Infektionsfälle in Ihren Schulen finden Sie hier: https://kuvb.de/leistungen/faqs-coronavirus/ .
Die KUVB/Bayer. LUK folgt der Empfehlung der Kommission Schulsport der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Sportunterricht unter Corona-Bedingungen und veröffentlicht einen Leitfaden für Schulleitungen und Lehrkräfte.
Leitfaden "Bewegung, Spiel und Sport unter Covid 19 Bedingungen"
Der DGUV SARS-CoV-2-Schutzstandard Schule konkretisiert den BMAS-Arbeitsschutzstandard für Schulen, derzeit mit den Anforderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV).
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3850
In tabellarischer Form sind hier Maßnahmen für Notbetreuung, eingeschränkten Regelbetrieb und Regelbetrieb aufgelistet.
Für den Schulbetrieb hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (KM) alle Schulen und Sachkostenträger per Rundschreiben über Vorgehensweise und Verhaltensregeln informiert. Weitere Hinweise für Schulleitungen und Sachkostenträger zum Schulbetrieb und zu fachspezifischen Themen finden Sie auf der Seite des KM unter dem Punkt FAQ.
"Hygienebeauftragte an Schulen": Bei Fragen zu Auswahl, Ausbildung, Aufgaben und Befugnissen kontaktieren Sie bitte Ihre vorgesetzte Dienststelle bzw. das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (KM).
Neu: Arbeitsschutzstandard Experimentalunterricht (Version Dezember 2021)
Zur Durchführung von Versuchen im Chemieunterricht gibt es eine Ergänzung zum DGUV-SARS-CoV-2 Schutzstandard Schule.
Coronavirus SARS-CoV-2 - Ergänzende Empfehlungen für den praktischen Chemieunterricht
Mit fachgerechtem Lüften leisten die Schulen einen entscheidenden und wirksamen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat für die Kultusministerkonferenz (KMK) eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen erarbeitet. Darin geben die Expertinnen und Experten für Innenraumlufthygiene des UBA Empfehlungen, wie sich mit richtigem Lüften in Schulen das Risiko reduzieren lässt, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren. Zusätzlich finden Sie hier eine Infografik zur Verwendung.
Durch das Lüften werden außerdem neben den potentiell virenhaltigen Aerosolen auch CO2, Feuchte und chemische Stoffe effektiv aus der Luft entfernt. CO2 kann bei zu hoher Konzentration im Innenraum müde machen und zu Konzentrationsschwächen führen. Mobile Luftreiniger können weder CO2 noch Luftfeuchte abführen. Zudem sind sie in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien, insbesondere in dicht belegten Klassenräumen. Können Räume nicht gelüftet werden, sind die Räume aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet.
Mobile Luftreiniger erzeugen ein permanentes Hintergrundgeräusch und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Hinweise zu deren begrenzten Einsatzmöglichkeiten gibt das Umweltbundesamt (UBA) in einem Übersichtsbeitrag zur Lüftung in Schulen.
Fazit: Der Einsatz von mobilen Luftreinigern ist kein Ersatz für ausreichendes Lüften an Schulen.
Eine Stellungnahme der KUVB finden Sie hier.
Die gesetzliche Unfallversicherung rät von Luftreinigern und Lüftungsanlagen "Marke Eigenbau" an Schulen ab. Bei selbstgebauten Anlagen werden Fragen der Sicherheit, der Hygiene und des Brandschutzes nicht ausreichend beachtet. Pressemitteilung der DGUV vom 16.12.2020
WICHTIGER HINWEIS:
Bei der Anwendung von Desinfektionsmitteln an Schulen sind einige Punkte zu beachten. Die KUVB / Bayer. LUK gibt Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung:
Sicherer Umgang mit Desinfektionsmitteln (28.10.2020)
19.10.2021 Mund-Nase-Bedeckungen in Schulen
Einen detaillierten Beitrag zum Thema "Sicherheit und Gesundheit in der Schule organisieren" inkl. zahlreicher weiterführender Verlinkungen finden Sie im
Blickpunkt unseres Magazins "Unfallversicherung aktuell", Ausgabe 1/2021.
Die wichtigsten Fakten zum Thema Masken-Trage-Pflicht haben wir hier zusammengefasst.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ-Seiten beim Schutzstandard Schule:
Die GmBek "Verhalten in Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren" (IM/KM, 30. Dezember 1992 Nr. 1 D 1 , - 2203.1/11 und Nr. 111/2 0 4166-8/83934, AIIMBI 2/1993, Seite 70) gilt nach wie vor. Nach Auskunft des Landesfeuerwehrverbandes können Übungen mit allen Anwesenden durchgeführt werden und müssen jetzt mit Masken stattfinden.
Denkbar wäre auch eine Räumung beim Training nach räumlich getrennten Gebäudeteilen: Bau A übt an einem Tag, Bau B und C an anderen. Auf den Sammelplätzen ist auf Abstände zu achten. Sollte hier eine räumliche Enge entstehen, müssen die Sammelplätze möglicherweise erweitert oder verändert werden. Dies ist mit Polizei und Feuerwehr vom Schulleiter im Rahmen des Sicherheitskonzepts abzusprechen und an die Lehrkräfte weiterzugeben.
Lesen Sie zum Thema "Corona" in unserer Zeitschrift "Weiß-blauer Pluspunkt" 2/2020", S. 3 Covid-19: Informationsangebote
Fragen zur Schülerunfallversicherung werden Ihnen hier beantwortet.
Stand: 2.2.2021
Schülerinnen und Schüler stehen bei Tests, auch Selbsttests, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern die Tests im organisatorischen Einflussbereich der jeweiligen Schule durchgeführt werden. „Selbsttests außerhalb der Schule“ stehen daher nicht unter Versicherungsschutz.
Die KUVB/Bayer. LUK erreichen derzeit viele Fragen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn Schülerinnen und Schüler auf Distanz unterrichtet werden. Im Folgenden sollen Hinweise zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Homeschooling im Allgemeinen gegeben werden.
Mit dem Unterrichtsbeginn am 11.01.2021 wurde der Unterrichtsbetrieb seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für alle Schularten und Jahrgangsstufen auf einen sog. "Distanzunterricht" (Homeschooling) umgestellt. Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz im Homeschooling (Sport)?