Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) betreut die bayerischer Sparkassen, weitere Betriebe der Sparkassenorganisation sowie die Bayerische Landesbank und die Bayerische Landesbausparkasse.
Neben den typischen Belastungen innerhalb eines Verwaltungsbetriebes sind Beschäftigte im Sparkassenbereich davon bedroht, Opfer eines Raubüberfalls zu werden. Um die Beschäftigten zu schützen, wird mittels präventiver Maßnahmen in diesem Bereich eine Sicherung der Banknotenbestände angestrebt, sodass der Anreiz derartiger Übergriffe nachhaltig verringert wird. Weitere spezifische Fragen stellen sich generell bei der ergonomischen Einrichtung von Arbeits- / Kassenarbeitsplätzen.
Die speziellen, fachspezifischen Belange im Bereich der Kassen werden bundesweit im Fachausschuss "Verwaltung", Sachgebiet "Kreditinstitute und Spielstätten" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diskutiert, entschieden und veröffentlicht.
Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in den staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallvorschriften, Regeln und Informationsschriften zusammengefasst. Die nachfolgend aufgeführten Regelungen sind von besonderem Interesse.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die KUVB spezielle Seminare für Sparkassenbeschäftigte anbietet. Diese stellen eine wichtige Möglichkeit dar, ausführlich und konstruktiv über Verantwortung und Probleme hinsichtlich dieses Bereiches zu diskutieren.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann schauen Sie doch bitte in unser Seminarprogramm.
Ab dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Unternehmen, die Tätigkeiten mit solchen Stoffen/Produkten durchführen, müssen die Schulungen für die Beschäftigten rechtzeitig vor diesem Datum organisieren. So sieht es die Verordnung (EU) 2020/1149 vor. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten alle fünf Jahre erneut an einer Diisocyanatschulung teilnehmen. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz. Die Schulung muss von einer qualifizierten Person, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt werden. (s. BG ETEM)
Sonstige Informationen hierzu:
Müssen in einem Unternehmen, etwa bedingt durch besondere Situationen wie die Covid-19-Pandemie, sehr kurzfristig Tätigkeiten in das Homeoffice verlagert werden, stellt sich die Frage, wie dies schnell und effizient zu organisieren ist. Hierzu gibt die Fachbereich AKTUELL FB VW 402 „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“ eine allgemeine Hilfestellung.
Nicht nur die Durchschnittstemperaturen stiegen in den letzten Jahrzehnten an, es kam in jüngerer Vergangenheit auch vermehrt zu heißen Sommertagen in Deutschland. Das Zukunftsthema Klimaveränderung hat somit auch Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Büro, denn mit steigenden Außentemperaturen kann es auch in Arbeitsräumen heiß werden. Wärme und Hitze kann für Versicherte eine Belastung darstellen und gesundheitliche Risiken für bestimmte Personengruppen erhöhen.
Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeits- sowie weitere Räume eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben. Hier ist nun der Unternehmer gefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, muss der Unternehmer im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) festlegen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ zeigt Maßnahmen auf, die bei Raumlufttemperaturen über +26° C als Stand der Technik ergriffen werden sollen, bei Raumlufttemperaturen von über + 30° C ergriffen werden müssen.
Detaillierte Ausführungen und Tipps dazu finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Ausführliche Informationen zur Thematik "Raumklima im Büro" finden Sie in folgenden Broschüren:
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema finden Sie in der DGUV Information 215-520 „Klima im Büro“.
Eine Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen gibt die DGUV Information 215-510 „Beurteilung des Raumklimas“.
Stand: April 2025