Aktuelles

DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ ersetzt DGUV Vorschrift 80 „Verwendung von Flüssiggas"

Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse haben zum 5. Juli 2024 die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 80 „Verwendung von Flüssiggas“ außer Kraft gesetzt. Die Vorgaben aus der alten Unfallverhütungsvorschrift sind zwischenzeitlich in das staatliche Regelwerk zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingeflossen und die Vorschrift ist damit in ihrer bisherigen Form überholt.

Zur Unterstützung der Unternehmen haben die Unfallversicherungsträger eine DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ erarbeitet. Sie erläutert die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Normen sowie weitere verbindliche Regelungen und vermittelt damit passgenau die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für das Verwenden von Flüssiggas.

Die neue DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ steht auf folgender Seite zum Download bereit:

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/3406/verwendung-von-fluessiggas

Schulungspflicht beim Umgang mit Diisocyanaten

Ab dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Unternehmen, die Tätigkeiten mit solchen Stoffen/Produkten durchführen, müssen die Schulungen für die Beschäftigten rechtzeitig vor diesem Datum organisieren. So sieht es die Verordnung (EU) 2020/1149 vor. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten alle fünf Jahre erneut an einer Diisocyanatschulung teilnehmen. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz. Die Schulung muss von einer qualifizierten Person, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt werden. (s. BG ETEM)

Sonstige Informationen hierzu:

Unterweisung im Homeoffice - Was gilt es zu beachten

Müssen in einem Unternehmen, etwa bedingt durch besondere Situationen wie die Covid-19-Pandemie, sehr kurzfristig Tätigkeiten in das Homeoffice verlagert werden, stellt sich die Frage, wie dies schnell und effizient zu organisieren ist. Hierzu gibt die Fachbereich AKTUELL FB VW 402 „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“ eine allgemeine Hilfestellung.

Sommerhitze im Büro / Raumklima

(Bild: OpenClipart-Vectors/pixabay)

Nicht nur die Durchschnittstemperaturen stiegen in den letzten Jahrzehnten an, es kam in jüngerer Vergangenheit auch vermehrt zu heißen Sommertagen in Deutschland. Das Zukunftsthema Klimaveränderung hat somit auch Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Büro, denn mit steigenden Außentemperaturen kann es auch in Arbeitsräumen heiß werden. Wärme und Hitze kann für Versicherte eine Belastung darstellen und gesundheitliche Risiken für bestimmte Personengruppen erhöhen.

Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeits- sowie weitere Räume eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben. Hier ist nun der Unternehmer gefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, muss der Unternehmer im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) festlegen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ zeigt Maßnahmen auf, die bei Raumlufttemperaturen über +26° C als Stand der Technik ergriffen werden sollen, bei Raumlufttemperaturen von über + 30° C ergriffen werden müssen.

Detaillierte Ausführungen und Tipps dazu finden Sie bei der Opens external link in new windowBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

 

Ausführliche Informationen zur Thematik "Raumklima im Büro" finden Sie in folgenden Broschüren:

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema finden Sie in der Opens external link in new windowDGUV Information 215-520 „Klima im Büro“.

Eine Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen gibt die Opens external link in new windowDGUV Information 215-510 „Beurteilung des Raumklimas“.

Neu: Erstbetreuung und Nachsorge nach Überfällen in Sparkassen

Bei einem Überfall kann eine Sparkassenmitarbeiterin / Sparkassenmitarbeiter einen physischen und / oder psychischen Gesundheitsschaden erleiden. Es handelt sich um einen Arbeitsunfall, wenn der eingetretene Gesundheitsschaden Folge des Überfalls ist.
Hier sehen Sie, welche Schritte nach einem Überfall von der Sparkasse einzuleiten sind und wie die Kommunale Unfallversicherung (KUVB) Sie bzw. den Überfallbetroffenen dabei unterstützt.  

  • Unfallanzeigen sind mit dem genauen Hergang an die KUVB zu senden (zu finden auf der Homepage der KUVB: www.kuvb.de / Webcode 125),
  • Parallel dazu telefonische Kontaktaufnahme mit der KUVB (Tel. Service-Center +49 (89) 36093-440),
  • Kostenübernahme einer professionellen Erstbetreuung nach einem Überfall vor Ort (siehe Kapitel 6 Punkt 4 in der Broschüre „Erstbetreuung und Nachsorge nach Überfällen in Sparkassen“).

Seit 2005 sind wir Partner bei der Ausbildung und Unterstützung beim Thema "Erstbetreuung nach Überfällen" für die bayerischen Sparkassen. Die Erfahrungen aus den langjährigen Projekten und Seminaren hierzu sind in die neu überarbeitete Broschüre "Erstbetreuung und Nachsorge nach Überfällen in Sparkassen" geflossen. Sie richtet sich sowohl an die Unternehmensleitung, als auch an die Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer.

Zum Download des zugehörigen Flyers klicken Sie bitte hier.

Lesen Sie mehr zu unserem Seminarangebot (Erstbetreuerseminar für Anfänger, Erstbetreuerseminar für Fortgeschrittene, Reflexionstage) unter "Veranstaltungen und Seminare".

Über Gewalt im Betrieb ins Gespräch kommen? Mit kommmitmensch-Dialogen!

Zur Verbesserung der Gesprächskultur im Betrieb können Sie die kommmitmensch-Dialoge nutzen. Hierzu sollen eigens zusammengestellte Teams über erlebte Situationen sprechen, in die Diskussion einsteigen und gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten. Passend zur aktuellen Situation ist dies auch digital möglich.
Um Betriebsunfälle zu vermeiden, ist es wichtig, die Themen regelmäßig anzusprechen. Mithilfe der kommmitmensch-Dialogkarten können Sie Ihre Gespräche über Sicherheit und Gesundheit um die unfallträchtigen Themen Absturz und Verkehr erweitern. Ergänzt wurden diese nun um das Thema Gewalt.
Die Karten stehen als PDF-Datei zum Download bereit. Drucken Sie die Karten bei Bedarf aus und verwenden Sie sie als Ergänzung zu Ihrer Dialogbox.

Neu: DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“

Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ richtet sich an alle Personen, die für den betrieblichen Brandschutz zuständig sind - insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte. Sie bietet Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, für technische und organisatorische Maßnahmen und für das Verhalten aller Akteurinnen und Akteure im Brandfall.
Die vorliegende Schrift ist eine vollumfängliche Aktualisierung der DGUV Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ (Stand November 2013) und beinhaltet auch die DGUV Information 205-002 „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten (BGHW-Kompakt, Merkblatt 19 – Stand Dezember 2010)“. Beide dieser vorhergehenden Schriften werden mit dem Erscheinen dieser DGUV Information zurückgezogen. (Quelle: DGUV)


Stand: November 2024