Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse haben zum 5. Juli 2024 die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 80 „Verwendung von Flüssiggas“ außer Kraft gesetzt. Die Vorgaben aus der alten Unfallverhütungsvorschrift sind zwischenzeitlich in das staatliche Regelwerk zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingeflossen und die Vorschrift ist damit in ihrer bisherigen Form überholt.
Zur Unterstützung der Unternehmen haben die Unfallversicherungsträger eine DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ erarbeitet. Sie erläutert die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Normen sowie weitere verbindliche Regelungen und vermittelt damit passgenau die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für das Verwenden von Flüssiggas.
Die neue DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ steht auf folgender Seite zum Download bereit:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/3406/verwendung-von-fluessiggas
Ab dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Unternehmen, die Tätigkeiten mit solchen Stoffen/Produkten durchführen, müssen die Schulungen für die Beschäftigten rechtzeitig vor diesem Datum organisieren. So sieht es die Verordnung (EU) 2020/1149 vor. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten alle fünf Jahre erneut an einer Diisocyanatschulung teilnehmen. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz. Die Schulung muss von einer qualifizierten Person, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt werden. (s. BG ETEM)
Sonstige Informationen hierzu:
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zahlreiche Änerungen und Neufassungen im Regelwerk auf Ihrer Internetseite veröffentlicht:
Die DIN 13157 (Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C) sowie die DIN 13169 (Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E) wurden geändert.
Neu hinzugekommen sind, vor dem Hintergrund der pandemischen Lage, Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN EN 14683). Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden aufgenommen. Zu den meistverbrauchten Verbandmaterialien zählen Pflaster; die Aktualisierung der Normen wurden genutzt, um deren Menge zu erhöhen.
Die geänderten Inhalte der Verbandkästen gibt die nachfolgend dargestellte Liste wieder, wobei die Änderungen farblich hervorgehoben sind.
Anwendungsbeginn dieser Normen ist der 01.11.2021. Für beide Normen besteht je eine Übergangsfrist bis 30.04.2022.
Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand der neuen Normen entsprechend ergänzt werden. Es wird daher empfohlen bei der nächsten Überprüfung der Verbandkästen die neuen Materialien aufzunehmen.
Müssen in einem Unternehmen, etwa bedingt durch besondere Situationen wie die Covid-19-Pandemie, sehr kurzfristig Tätigkeiten in das Homeoffice verlagert werden, stellt sich die Frage, wie dies schnell und effizient zu organisieren ist. Hierzu gibt die Fachbereich AKTUELL FB VW 402 „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“ eine allgemeine Hilfestellung.
Nicht nur die Durchschnittstemperaturen stiegen in den letzten Jahrzehnten an, es kam in jüngerer Vergangenheit auch vermehrt zu heißen Sommertagen in Deutschland. Das Zukunftsthema Klimaveränderung hat somit auch Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Büro, denn mit steigenden Außentemperaturen kann es auch in Arbeitsräumen heiß werden. Wärme und Hitze kann für Versicherte eine Belastung darstellen und gesundheitliche Risiken für bestimmte Personengruppen erhöhen.
Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeits- sowie weitere Räume eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben. Hier ist nun der Unternehmer gefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, muss der Unternehmer im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) festlegen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ zeigt Maßnahmen auf, die bei Raumlufttemperaturen über +26° C als Stand der Technik ergriffen werden sollen, bei Raumlufttemperaturen von über + 30° C ergriffen werden müssen.
Detaillierte Ausführungen und Tipps dazu finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Ausführliche Informationen zur Thematik "Raumklima im Büro" finden Sie in folgenden Broschüren:
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema finden Sie in der DGUV Information 215-520 „Klima im Büro“.
Eine Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen gibt die DGUV Information 215-510 „Beurteilung des Raumklimas“.
Ab Herbst gilt die neue DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ inkl. neuer DGUV Regel 115-003 „Überfallprävention in Kreditinstituten“ für die bayerischen Sparkassen. Die DGUV Vorschrift 26 „Kassen“ verliert ihre Gültigkeit. Gemeinsam mit dem Sparkassenverband Bayern bietet die KUVB am 22.06.2021 um 10 Uhr und am 24.06.2021 um 14 Uhr jeweils ein Web-Seminar zur Vorabinformation an. In diesen ca. 1,5 Stunden werden die Grundzüge und Neuerungen zur Vorschrift und der zugehörigen DGUV Regel vorgestellt.
- Veranstaltung beendet -
Bei einem Überfall kann eine Sparkassenmitarbeiterin / Sparkassenmitarbeiter einen physischen und / oder psychischen Gesundheitsschaden erleiden. Es handelt sich um einen Arbeitsunfall, wenn der eingetretene Gesundheitsschaden Folge des Überfalls ist.
Hier sehen Sie, welche Schritte nach einem Überfall von der Sparkasse einzuleiten sind und wie die Kommunale Unfallversicherung (KUVB) Sie bzw. den Überfallbetroffenen dabei unterstützt.
Seit 2005 sind wir Partner bei der Ausbildung und Unterstützung beim Thema "Erstbetreuung nach Überfällen" für die bayerischen Sparkassen. Die Erfahrungen aus den langjährigen Projekten und Seminaren hierzu sind in die neu überarbeitete Broschüre "Erstbetreuung und Nachsorge nach Überfällen in Sparkassen" geflossen. Sie richtet sich sowohl an die Unternehmensleitung, als auch an die Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer.
Zum Download des zugehörigen Flyers klicken Sie bitte hier.
Lesen Sie mehr zu unserem Seminarangebot (Erstbetreuerseminar für Anfänger, Erstbetreuerseminar für Fortgeschrittene, Reflexionstage) unter "Veranstaltungen und Seminare".
Zur Verbesserung der Gesprächskultur im Betrieb können Sie die kommmitmensch-Dialoge nutzen. Hierzu sollen eigens zusammengestellte Teams über erlebte Situationen sprechen, in die Diskussion einsteigen und gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten. Passend zur aktuellen Situation ist dies auch digital möglich.
Um Betriebsunfälle zu vermeiden, ist es wichtig, die Themen regelmäßig anzusprechen. Mithilfe der kommmitmensch-Dialogkarten können Sie Ihre Gespräche über Sicherheit und Gesundheit um die unfallträchtigen Themen Absturz und Verkehr erweitern. Ergänzt wurden diese nun um das Thema Gewalt.
Die Karten stehen als PDF-Datei zum Download bereit. Drucken Sie die Karten bei Bedarf aus und verwenden Sie sie als Ergänzung zu Ihrer Dialogbox.
Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ richtet sich an alle Personen, die für den betrieblichen Brandschutz zuständig sind - insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte. Sie bietet Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, für technische und organisatorische Maßnahmen und für das Verhalten aller Akteurinnen und Akteure im Brandfall.
Die vorliegende Schrift ist eine vollumfängliche Aktualisierung der DGUV Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ (Stand November 2013) und beinhaltet auch die DGUV Information 205-002 „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten (BGHW-Kompakt, Merkblatt 19 – Stand Dezember 2010)“. Beide dieser vorhergehenden Schriften werden mit dem Erscheinen dieser DGUV Information zurückgezogen. (Quelle: DGUV)
Seit Ende 2018 gilt die neue TRBS 2121 Teil 2 übergangslos. Das Sachgebiet Bauliche Einrichtungen und Leitern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat hierzu die wesentlichen Änderungen zusammengestellt. Diese können Sie hier nachlesen.
Stand: Juli 2024