Was sind öffentliche Verwaltungen?
Auf allen Ebenen des Staats (Bund, Länder und Kommunen) gibt es Gesetze, Vorschriften und Regeln die angewendet werden müssen. Dies ist Aufgabe einer öffentlichen Verwaltung. Sie sorgen also für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf, sei es in der Kommunalverwaltung für die Beantragung eines Personalausweises oder bei einer Beratung im Sozialamt. Ebenso ist die kommunale Kasse ein Bestandteil einer Verwaltung im öffentlichen Dienst.
Öffentliche Verwaltungen lassen sich in Verwaltungen auf kommunaler Ebene, wie Stadt-/ Gemeindeverwaltungen, Verwaltungsgemeinschaften, Landratsämter und staatlicher Ebene, wie Ministerien, Behörden oder Universitäten/Hochschulen einteilen.
Wir haben im Folgenden die wichtigsten Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung für den Bereich "Verwaltung" zusammengestellt.
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Es gibt zu dieser Thematik eine neue DGUV Information 205-041 "Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien".
Die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB)“ enthält allgemeine Informationen zu Lithium-Ionen-Batterien und möglichen Gefahren beim Umgang mit diesen. Sie gibt Hinweise, wie in Unternehmen sicherer mit LIB umgegangen werden kann und wie somit Brände verhütet werden können.
Die Verkehrsüberwachung trägt zum großen Teil zur Verkehrssicherheit bei. Was haben die Unternehmensleitung sowie die Führungskräfte zu beachten, erfahren Sie in unserem aktuellen Flyer zum Thema. Diesen finden Sie hier zum Download.
Ab dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Unternehmen, die Tätigkeiten mit solchen Stoffen/Produkten durchführen, müssen die Schulungen für die Beschäftigten rechtzeitig vor diesem Datum organisieren. So sieht es die Verordnung (EU) 2020/1149 vor. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten alle fünf Jahre erneut an einer Diisocyanatschulung teilnehmen. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz. Die Schulung muss von einer qualifizierten Person, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt werden. (s. BG ETEM)
Sonstige Informationen hierzu:
Immer wieder treffen uns Anfragen hinsichtlich der Installation, Qualifikation und Funktion von Arbeitsschutzkoordinator/Arbeitsschutzkoordinatorin in den Betrieben und Einrichtungen. Da es für diese Funktion weder von staatlicher Seite noch von der gesetzlichen Unfallversicherung her eine Forderung gibt, möchten wir uns dennoch dem Thema annehmen. Hierzu verweisen wir auf einen Artikel (S. 15-17) aus unserer UV Aktuell (Ausgabe 3/2008), der dahingehend immer noch Gültigkeit besitzt.
Hieraus entnommen finden Sie eine kurze Übersicht:
Die Unternehmensleitung kann einen Arbeitsschutzkoordinator bzw. eine Arbeitsschutzkoordinatorin benennen, der/die sie bei der Umsetzung der Organisationspflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz unterstützt. Welche konkreten Aufgaben dies sind, hat die Unternehmensleitung festzulegen.
Dieser/diese ist dann als Beauftragter/Beauftragte der Unternehmensleitung tätig, übernimmt damit aber nicht auch dessen oberste Verantwortung. Diese verbleibt weiterhin bei der Unternehmensleitung. Ferner sind die Führungskräfte ebenso weiterhin für Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Der Arbeitsschutzkoordinator bzw. die Arbeitsschutzkoordinatorin schafft im Rahmen seines Auftrags die Voraussetzungen für einen funktionierenden Arbeitsschutz im Betrieb/der Einrichtung. Unabhängig davon bleiben die Einsatzzeiten von Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Betriebsarzt/Betriebsärztin (in der Grundbetreuung) unberührt.
Er/sie hat die Aufgabe, über die Entwicklung einer geeigneten Organisation ein Arbeitsschutzsystem zu schaffen, das den Erfordernissen des Betriebs/der Einrichtung gerecht wird und den Arbeitsschutz in die Führungsstruktur, Entscheidungen, Abläufe, Tätigkeiten usw. integriert.
Der Arbeitsschutzkoordinator/die Arbeitsschutzkoordinatorin sollte über folgende Voraussetzungen verfügen:
• Gute Kenntnisse der Organisation des Betriebs/der Einrichtung,
• Anordnungsbefugnisse,
• Möglichkeiten der Informationsbeschaffung,
• Rückgriffsmöglichkeiten auf personelle und materielle Mittel.
Der Arbeitsschutzkoordinator/die Arbeitsschutzkoordinatorin muss sich als Beauftragter/Bauftragte der Unternehmensleitung für die Entwicklung der Arbeitsschutzorganisation mit einer Reihe von Grundsätzen vertraut machen. Dieser Teil dient der Vorbereitung und Qualifizierung des Koordinators/der Koordinatorin und beinhaltet folgende Schwerpunkte:
• Grundsätze eines zeitgemäßen Arbeitsschutzverständnisses,
• Kernvorschriften im Arbeitsschutz,
• Aufgaben von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/Betriebsärztin,
• Aufbau- und Ablauforganisation,
• Organisationsgrundsätze,
• Systembetrachtung (Gesamtsystem, Teilsystem, Organisationseinheit).
Für eine Qualifizierung zum Arbeitsschutzkoordinator/zur Arbeitsschutzkoordinatorin bieten wir das Seminar "Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb – Von der gesetzlichen Forderung zur praxisgerechten Umsetzung" an.
Diese und weitere Seminare finden Sie in unserem Seminarprogramm.
Diese und weitere Regelungen finden Sie auf der Suchseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
Stand: April 2025