Verwaltung

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Was sind öffentliche Verwaltungen?

Auf allen Ebenen des Staats (Bund, Länder und Kommunen) gibt es Gesetze, Vorschriften und Regeln die angewendet werden müssen. Dies ist Aufgabe einer öffentlichen Verwaltung. Sie sorgen also für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf, sei es in der Kommunalverwaltung für die Beantragung eines Personalausweises oder bei einer Beratung im Sozialamt. Ebenso ist die kommunale Kasse ein Bestandteil einer Verwaltung im öffentlichen Dienst.

Öffentliche Verwaltungen lassen sich in Verwaltungen auf kommunaler Ebene, wie Stadt-/ Gemeindeverwaltungen, Verwaltungsgemeinschaften, Landratsämter und staatlicher Ebene, wie Ministerien, Behörden oder Universitäten/Hochschulen einteilen.

Gibt es spezielle Gefährdungen in öffentlichen Verwaltungen?

Neben den allgemeinen Gefährdungen am Arbeitsplatz sind in öffentlichen Verwaltungen insbesondere nachfolgende Gefährdungen von Relevanz und werden leicht übersehen:

  • Gefährdungen durch Muskel-Skelett-Erkrankungen (z.B. mangelnde Ergonomie an Büroarbeitsplätzen)
  • Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit (z.B. als häufiger Auslöser Stress)
  • Gefährdungen durch klimatische Bedingungen (z.B. fehlende Belüftung, schlechtes Raumklima)
  • Gefährdungen durch ungeeignete oder mangelnde Beleuchtung (z.B. fehlende Innenbeleuchtung von Arbeitsplätzen, Blenden durch Tageslicht)
  • Gefährdungen durch Gewalt an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr (z.B. Übergriffe oder Bedrohungen durch Kunden) – speziell im Bereich der kommunalen Kasse oder im Service- bzw. Bürgerbüro
  • Gefährdungen bedroht oder Opfer eines Raubüberfalls zu werden

Ein Großteil der Beschäftigten in öffentlichen Verwaltungen ist an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen tätig. Mögliche Belastungen reichen vom Raumklima über ergonomisch mangelhaftes Mobiliar bis hin zum psychosozialen Umfeld. Aber auch Heimarbeitsplätze oder mobiles Arbeiten gewinnt in Zeiten von Digitalisierung immer mehr an Bedeutung.

Unabhängig vom Arbeitsort der Beschäftigten müssen in öffentlichen Verwaltungen die einschlägigen Vorschriften und Regeln zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingehalten werden.

Unterweisungen

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu unterweisen.

Die Unterweisung muss bei Bedarf – aber mindestens jährlich – wiederholt und im Anschluss dokumentiert werden. Der Nachweis einer Unterweisung kann in Form des Musters (siehe Ziffer 2.3 DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“) erfolgen. Dieses Muster enthält alle notwendigen Angaben, wie Betriebsteil, Datum und Inhalt der Unterweisung, Namen der Versicherten und des Unterweisenden. Mit der Unterschrift bestätigen die Versicherten die Teilnahme an der Unterweisung und dass sie den Inhalt verstanden haben.

Die Inhalte der Unterweisungen müssen individuell auf die Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen enthalten, damit die Versicherten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen auch handeln können.


Stand: Januar 2024