Zum 20. März 2022 ist eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 25. Mai 2022.
Alle wichtigen Aspekte dazu finden Sie hier.
Mit der Verlängerung der Corona-ArbSchV gelten die grundlegenden Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz bis einschließlich 19. März 2022 fort.
Das Thema Lüften ist als Schutzmaßnahme zur Reduzierung der Gefährdung durch virenhaltige Aerosole für alle Betriebsarten und Einrichtungen relevant. Für nähere Informationen zu Lüften, raumlufttechnische Anlagen, mobile Filtergeräte usw. möchten wir Sie auf unsere grundsätzlichen Informationen unserer Präventionsseite hinweisen.
Zudem informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Lüften am Arbeitsplatz in Coronazeiten.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat eine branchenspezifische Handlungshilfe zum Arbeitsschutzstandard für die Branche Bürobetriebe und Call Center herausgegeben.
Diese Handlungshilfe gibt Ihnen eine Hilfestellung, was Sie speziell beim Betrieb von Bildschirm- und Büroarbeitsplätze beachten sollen.
Um zur Fachinformation der VBG zu kommen, klicken Sie bitte hier.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht. Diese Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente. Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.
Das Sachgebiet "Büro" des Fachbereichs "Verwaltung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) informiert über die rechtliche Einordnung, die Voraussetzungen, aber auch die praktische Gestaltung des Arbeitens im Homeoffice. Ferner werden die Aspekte zur Arbeitsorganisation und zu psychischen Belastungen aufgegriffen.
Diesen Fachartikel finden Sie hier.
Der Fachbereich Erste Hilfe der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat drei Handlungshilfen zum Thema "Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" erarbeitet:
Sie können diese hier beziehen.
Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat eine Übersicht zu folgenden Fragestellungen online gestellt: „Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden bis eine Pause gemacht werden muss? Wie lange muss die Pause dann sein?".
Diese finden Sie hier.
Mit der Verlängerung der Corona-ArbSchV gelten die grundlegenden Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz bis einschließlich 19. März 2022 fort.
Zusätzliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes während der Pandemie finden Sie hier.
Die Fachbereiche der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erläutern, wie die Verwendung von Arbeitsmitteln in sicherer Weise zu ermöglichen ist, wenn festgelegte Prüffristen aufgrund der derzeit bestehenden Einschränkungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie nicht eingehalten werden können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Stand: Januar 2022