Aktuelles

Schulungspflicht beim Umgang mit Diisocyanaten

Ab dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind. Unternehmen, die Tätigkeiten mit solchen Stoffen/Produkten durchführen, müssen die Schulungen für die Beschäftigten rechtzeitig vor diesem Datum organisieren. So sieht es die Verordnung (EU) 2020/1149 vor. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten alle fünf Jahre erneut an einer Diisocyanatschulung teilnehmen. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz. Die Schulung muss von einer qualifizierten Person, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt werden. (s. BG ETEM)

Sonstige Informationen hierzu:

Sichere Benutzung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren

In zahlreichen Betrieben und Einrichtungen werden akkubetriebene Arbeitsmittel eingesetzt.

Welche Vorteile diese Geräte haben und was bei der Benutzung von Lithim-Ionenakkus zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Wetterschutzkleidung - Bekleidungsempfehlung für Sommer- und Wintereinsätze

Gerade bei Außeneinsätzen ist die geeignete Bekleidung wichtig. Eine Handlungsempfehlungen für Ihren Betrieb bzw. Ihre Einrichtung finden Sie hier.

Explosionsschutz an Batterieladestationen

Das Sachgebiet Explosionsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) informiert in einem Fachbereich AKTUELL über das Thema "Explosionsschutz an Batterieladestationen".
Hierin wird u.a. auf die Anforderungen an Räume und Bereiche mit Batterieladestationen sowie die Vermeidung der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre (Lüftung) thematisiert.

DGUV Information 203-094 Radon - Handlungshilfe für den Betrieb

Die DGUV Information 203-094 „Radon - eine Handlungshilfe zu Expositionsmessungen, zur Interpretation von Messergebnissen und zu Strahlenschutzmaßnahmen“ beinhaltet eine Übersicht, über die gesetzliche Grundlage, was Radon ist, wer eine Radonkonzentrationsmessung durchführen muss, wie die Messergebnisse einzuschätzen sind und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

Weitere Informationen:

Neu: DGUV Grundsatz 301-005 "Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern"

Der neue DGUV Grundsatz 301-005 ist erschienen und erleichtert die Auswahl und die Qualifizierung geeigneter Personen zum Führen von Hydraulikbaggern und Radladern.

DGUV Information 209-023 "Lärm am Arbeitsplatz" überarbeitet

Jede dritte anerkannte Berufskrankheit war 2018 „Lärmschwerhörigkeit“.
Diese DGUV Information 209-023 wendet sich deshalb an diejenigen, die in den Betrieben dafür verantwortlich sind, Lärm zu mindern oder zu vermeiden. Die Schrift unterstützt außerdem alle Personen, die die Verantwortlichen in den Betrieben beraten – in puncto Gefährdungsbeurteilung, Lärmminderungsmaßnahmen, Auswahl geeigneter Gehörschützer und Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Anpassung der Normen DIN 13157/DIN 13169 - Kleiner/Großer Betriebsverbandkasten

Die DIN 13157 (Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C) sowie die DIN 13169 (Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E) wurden geändert.

Neu hinzugekommen sind, vor dem Hintergrund der pandemischen Lage, Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN EN 14683). Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden aufgenommen. Zu den meistverbrauchten Verbandmaterialien zählen Pflaster; die Aktualisierung der Normen wurden genutzt, um deren Menge zu erhöhen.

Die geänderten Inhalte der Verbandkästen gibt die nachfolgend dargestellte Liste wieder, wobei die Änderungen farblich hervorgehoben sind.

Anwendungsbeginn dieser Normen ist der 01.11.2021. Für beide Normen besteht je eine Übergangsfrist bis 30.04.2022.

Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand der neuen Normen entsprechend ergänzt werden. Es wird daher empfohlen bei der nächsten Überprüfung der Verbandkästen die neuen Materialien aufzunehmen.

DGUV Information 212-016 „Warnkleidung“ überarbeitet

Die DGUV Information 212-016 dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Hilfestellung bei der Auswahl und Verwendung von Warnkleidung, die der Norm DIN EN ISO 20471 entspricht. Schwerpunkte der Information sind neben der detaillierten Darstellung der generellen Anforderungen an Warnkleidung die Auswahl von Warnkleidung für Arbeiten im Straßenverkehrsbereich sowie im Bereich von Bahnen. Zudem sind Hinweise zur Beschaffung, Pflege und Lagerung von Warnkleidung in der Information enthalten.

Im Vergleich zur letzten Ausgabe dieser DGUV Information wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:

  • Aktualisierung der Inhalte entsprechend der Norm DIN EN ISO 20471
  • Neues Kapitel „Warnkleidung in Verbindung mit Schnittschutz“
  • Neues Kapitel „Schwerentflammbare Warnkleidung“
  • Überarbeitung des Kapitels „Auswahl von Warnkleidung bei Bahnen“
  • Überarbeitung des Kapitels „Bestimmungsgemäßes Tragen von Warnkleidung“
  • Neue Anlage „Betriebsanweisung Straßenverkehr“

Über Gewalt im Betrieb ins Gespräch kommen? Mit kommmitmensch-Dialogen!

Zur Verbesserung der Gesprächskultur im Betrieb können Sie die kommmitmensch-Dialoge nutzen. Hierzu sollen eigens zusammengestellte Teams über erlebte Situationen sprechen, in die Diskussion einsteigen und gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten. Passend zur aktuellen Situation ist dies auch digital möglich.
Um Betriebsunfälle zu vermeiden, ist es wichtig, die Themen regelmäßig anzusprechen. Mithilfe der kommmitmensch-Dialogkarten können Sie Ihre Gespräche über Sicherheit und Gesundheit um die unfallträchtigen Themen Absturz und Verkehr erweitern. Ergänzt wurden diese nun um das Thema Gewalt.
Die Karten stehen als PDF-Datei zum Download bereit. Drucken Sie die Karten bei Bedarf aus und verwenden Sie sie als Ergänzung zu Ihrer Dialogbox.

Neu: DGUV Regel 112-201 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken"

Rettungswesten und Schwimmhilfen, zusammengefasst als persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken, kommen als Schutzmaßnahmen bei Arbeiten am und auf dem Wasser zum Einsatz, wenn alle technischen und organisatorischen Schutzmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die überarbeitete Ausgabe der DGUV Regel 112-201 unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer sowie alle anderen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Akteure bei der Auswahl und Benutzung dieser persönlichen Schutzausrüstungen. Unter anderem werden die Themen Kennzeichnung, Unterweisung, Prüfung und Kombinationen mit anderen PSA detailliert behandelt. (Quelle: DGUV)

Hier geht's zum Download.

 

 

Neu: DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“

Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ richtet sich an alle Personen, die für den betrieblichen Brandschutz zuständig sind - insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte. Sie bietet Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, für technische und organisatorische Maßnahmen und für das Verhalten aller Akteurinnen und Akteure im Brandfall.
Die vorliegende Schrift ist eine vollumfängliche Aktualisierung der DGUV Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ (Stand November 2013) und beinhaltet auch die DGUV Information 205-002 „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten (BGHW-Kompakt, Merkblatt 19 – Stand Dezember 2010)“. Beide dieser vorhergehenden Schriften werden mit dem Erscheinen dieser DGUV Information zurückgezogen. (Quelle: DGUV)

Neu: DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“

Diese DGUV Regel erläutert Gefährdungen und mögliche Schutzmaßnahmen zum sicheren Betrieb von Lastaufnahmeeinrichtungen. Sie liefert Unternehmern und Unternehmerinnen einen kompakten Überblick bezüglich seiner organisatorischen Pflichten bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und der Auswahl und Qualifizierung von Beschäftigten. Darüber hinaus erhalten Praktiker und Praktikerinnen Hinweise zur sicheren Verwendung und Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln.
(Quelle: DGUV)

TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“

Seit Ende 2018 gilt die neue TRBS 2121 Teil 2 übergangslos. Das Sachgebiet Bauliche Einrichtungen und Leitern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat hierzu die wesentlichen Änderungen zusammengestellt. Diese können Sie hier nachlesen.


Stand: Juni 2023