!Wichtiger Hinweis zu angebotenen Online-Kurse!
Wir können die Kosten für Online-Erste-Hilfe-Kurse nicht übernehmen. Dazu schreibt unser Dachverband (DGUV):"Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 müssen nach wie vor als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Ziel jedes Erste-Hilfe-Kurses ist die ganzheitliche Handlungskompetenz der Ersthelfenden in Notfallsituationen. Die reine Wissensvermittlung steht daher im Hintergrund. Die Erste-Hilfe-Aus- bzw. Fortbildungen sollen auf Notfälle in realen Situationen vorbereiten, in denen vom Ersthelfenden konkrete Handlungen erwartet werden. Diese Handlungen müssen im Kurs praktisch geübt werden können. Daher sind online-Kurse für die Erste Hilfe ausgeschlossen."
Seit dem 1. April 2015 ist die Kursdauer für alle Erste-Hilfe-Kurse (Aus- und Fortbildung auf neun Unterrichtseinheiten (einen Tag) festgelegt.
Ab 01.01.2024 beträgt der Preis einheitlich für alle Kurse 42,00 Euro.
Ab 01.01.2025 beträgt der Preis einheitlich für alle Kurse 44,10 Euro.
Informationen zu den Lernzielen und Inhalten der Kurse
erhalten Sie im Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe".
Übrigens wird die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung mit den neun Unterrichtseinheiten auch für die Führerscheinerwerber anerkannt. Das heißt, wer im Rahmen der Führerscheinprüfung eine Schulung in Erster Hilfe absolviert hat, kann auch als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden. Wichtig ist nur, dass die Schulung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und von einer von der KUVB ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wird. Umgekehrt gilt das natürlich auch: Die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung kann zugleich für den Führerscheinerwerb - und zwar in allen Führerscheinklassen - genutzt werden.
Die Antragsformulare für 2024
für Betriebe, Unternehmen. Dienststellen und weiterführende Schulen
Betrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung 2024
für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 2024
*** Neu für 2025 ***
Wir bearbeiten die Erste-Hilfe-Anträge für das Jahr 2025 vollständig digital, um den Ablauf möglichst schnell und effizient zu gestalten. Deshalb bitten wir darum, ausschließlich die hier verlinkten Formulare zu nutzen und sie über den „Direktversand“-Button im Dokument per E-Mail direkt an uns zu schicken. Speichern Sie dazu die Vorlage zuerst ab, füllen Sie aus und schicken Sie sie an uns per Klick auf den Button. Hilfsweise können sie die Mailadresse eh-antrag@kuvb.de in Outlook eingeben. Ausgedruckte und wieder eingescannte Dokumente verlangsamen den Prozess und führen zu längeren Bearbeitungszeiten.
Die Antragsformulare für 2025
für Betriebe, Unternehmen. Dienststellen und weiterführende Schulen
Betrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung 2025
für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sowie Mittagsbetreuung
Betriebliche Ersthelfer:
Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen:
Hinweise für die Verantwortlichen in den Unternehmen, Jugendämtern, Schulen und Kindertageseinrichtungen:
Manche Anbieter verlangen für die Aufteilung der Kurse auf mehr als zwei Tage, weniger als 10 Personen pro Lehrgang oder zusätzlich gewünschte Materialien eine Service-Gebühr. Diese zusätzlichen Kosten werden weder von der KUVB noch der Bayer. LUK übernommen. Für Schülerinnen und Schüler, Praktikanten, Studierende, Auszubildende, Lehramtsanwärter, Referendare, Personen im Bundesfreiwilligendienst Tagespflegepersonen in Qualifikation, Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung bzw. im Anerkennungsjahr (Ausnahme: Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten arbeiten auf der Stelle einer pädagogischen Ergänzungskraft), Honorarkräfte oder geringfügig Beschäftigte werden ebenfalls keine Kosten für Erste-Hilfe-Kurse übernommen.
Wer kann keine Genehmigung bekommen?
Personen, an die von Berufs wegen (Tätigkeitsbild) entsprechende Kenntnisse in Erster Hilfe gestellt werden, z. B. Angehörige med. Heilberufe, Aufsichtspersonen in Schwimmbädern, Angehörige von Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen. Ebenso geringfügig Beschäftigte, Ferienjobber und Aushilfen, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Praktikanten oder sonstige diesen gleichzusetzenden Personen.
Sollten Sie Fragen zur Ersten Hilfe haben, erreichen Sie uns unter Tel.: 089 36093-440 oder per E-Mail unter erstehilfe@. kuvb.de
Eine Liste der ermächtigten Stellen, die Aus- und Fortbildungen anbieten, finden Sie über den folgenden Link: www.bg-qseh.de
Mit Erscheinen der DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention") wurden die Anforderungen an Stellen, die zur Ausbildung für Erste-Hilfe-Lehrgänge ermächtigt sind, geändert. Informationen dazu enthält der Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“, der über die DGUV bestellt werden kann.
Die KUVB und die Bayer. LUK haben die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) mit dem Ermächtigungsverfahren zur Qualitätssicherung beauftragt. Wenden Sie sich bitte, falls Sie in Bayern ansässig sind, an diese Institution, wenn Sie eine entsprechende Ermächtigung anstreben. Hier finden Sie den Kontakt.