Die Antragsformulare für 2024 für Betriebe, Unternehmen. Dienststellen und weiterführende Schulen:
Betrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung 2024
...für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sowie Mittagsbetreuung:
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 2024
Hinweis: Die Bearbeitungszeit beträgt 10-15 Werktage.
Die Antragsformulare für 2025 für Betriebe, Unternehmen. Dienststellen und weiterführende Schulen:
Betrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung 2025
...für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sowie Mittagsbetreuung:
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 2025
Hinweis: Hier beginnt die Bearbeitung ab Dezember.
*** Neu für 2025 ***
Wir bearbeiten die Erste-Hilfe-Anträge für das Jahr 2025 vollständig digital, um den Ablauf möglichst schnell und effizient zu gestalten. Bitte verwenden Sie deshalb nur die hier verlinkten Formulare und versenen diese über den "Direktversand"-Button.
Sollte der Button bei Ihnen IT-technisch nicht funktionieren, speichern Sie das PDF ab und senden es manuell per E-Mail an erstehilfe@ kuvb.de.
Die bearbeiteten Kostenübernahme-Anträge/Genehmigungen erhalten Sie per E-Mail zurück.
Sollten Sie Fragen zur Ersten Hilfe haben, erreichen Sie uns unter Tel.: 089 36093-440 oder per E-Mail unter erstehilfe@. kuvb.de
Eine Liste der ermächtigten Stellen, die Aus- und Fortbildungen anbieten, finden Sie über den folgenden Link: www.bg-qseh.de
Betriebliche Ersthelfer:
Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen:
Wer kann keine Genehmigung bekommen?
Personen, an die von Berufs wegen (Tätigkeitsbild) entsprechende Kenntnisse in Erster Hilfe gestellt werden, z. B. Angehörige med. Heilberufe, Aufsichtspersonen in Schwimmbädern, Angehörige von Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen.
Für Schülerinnen und Schüler, Praktikanten, Studierende, Auszubildende, Lehramtsanwärter, Referendare, Personen im Bundesfreiwilligendienst, Tagespflegepersonen in Qualifikation, Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung bzw. im Anerkennungsjahr (Ausnahme: Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten arbeiten auf der Stelle einer pädagogischen Ergänzungskraft), Honorarkräfte oder geringfügig Beschäftigte werden ebenfalls keine Kosten für Erste-Hilfe-Kurse übernommen.
Wichtige Hinweise und Informationen für alle Beantragenden
Manche Anbieter verlangen zusätzliche Kosten, die weder von der KUVB noch von der Bayer. LUK übernommen werden:
Seit dem 1. April 2015 ist die Kursdauer für alle Erste-Hilfe-Kurse (Aus- und Fortbildung auf neun Unterrichtseinheiten (einen Tag) festgelegt.
Ab 01.01.2024 beträgt der Preis einheitlich für alle Kurse 42,00 Euro.
Ab 01.01.2025 beträgt der Preis einheitlich für alle Kurse 44,10 Euro.
Informationen zu den Lernzielen und Inhalten der Kurse
erhalten Sie im Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe".
Übrigens wird die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung mit den neun Unterrichtseinheiten auch für die Führerscheinerwerber anerkannt. Das heißt, wer im Rahmen der Führerscheinprüfung eine Schulung in Erster Hilfe absolviert hat, kann auch als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden. Wichtig ist nur, dass die Schulung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und von einer von der KUVB ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wird. Umgekehrt gilt das natürlich auch: Die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung kann zugleich für den Führerscheinerwerb - und zwar in allen Führerscheinklassen - genutzt werden.