!Wichtiger Hinweis zu angebotenen Online-Kurse!
Wir können die Kosten für Online-Erste-Hilfe-Kurse nicht übernehmen. Dazu schreibt unser Dachverband (DGUV):"Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 müssen nach wie vor als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Ziel jedes Erste-Hilfe-Kurses ist die ganzheitliche Handlungskompetenz der Ersthelfenden in Notfallsituationen. Die reine Wissensvermittlung steht daher im Hintergrund. Die Erste-Hilfe-Aus- bzw. Fortbildungen sollen auf Notfälle in realen Situationen vorbereiten, in denen vom Ersthelfenden konkrete Handlungen erwartet werden. Diese Handlungen müssen im Kurs praktisch geübt werden können. Daher sind online-Kurse für die Erste Hilfe ausgeschlossen."
Wir haben über unseren Dachverband DGUV folgende Regelung getroffen:
Der Zeitraum zwischen Aus- und Fortbildung beträgt wie vor den Regelungen zur Pandemie zwei Jahre.
Die Corona-Handlungshilfe wurden mit dem Außerkrafttreten der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (zum 02.02.2023) vom Fachbereich Erste Hilfe zurückgezogen. Damit ist die Sonderregel von drei Jahren Fortbildungsfrist entfallen. Es gilt wieder die reguläre Fortbildungsfrist von (in der Regel) zwei Jahren.
Seit dem 1. April 2015 ist die Kursdauer für alle Erste-Hilfe-Kurse (Aus- und Fortbildung auf neun Unterrichtseinheiten (einen Tag) festgelegt.
Bis 31.12.2022 beträgt der Preis einheitlich für alle Kurse 35,80 Euro.
Ab 01.01.2023 beträgt der Preis einheitlich für alle Kurse 37,04 Euro.
Informationen zu den Lernzielen und Inhalten der Kurse
erhalten Sie im Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe".
Übrigens wird die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung mit den neun Unterrichtseinheiten auch für die Führerscheinerwerber anerkannt. Das heißt, wer im Rahmen der Führerscheinprüfung eine Schulung in Erster Hilfe absolviert hat, kann auch als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden. Wichtig ist nur, dass die Schulung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und von einer von der KUVB ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wird. Umgekehrt gilt das natürlich auch: Die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung kann zugleich für den Führerscheinerwerb - und zwar in allen Führerscheinklassen - genutzt werden.
Betriebe, Unternehmen, Dienststellen und weiterführende Schulen (ohne Grundschulen)
Betrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung
Antrag für das Kalenderjahr 2023
Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen (ohne weiterführende Schulen)
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Antrag für das Kalenderjahr 2023
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass Kurse für das nächste Kalenderjahr erst ab dem 01.12. des aktuellen Jahres formal genehmigt werden können.
Die Antragsformulare für 2024 finden Sie jedoch bereits jetzt hier:
Betrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung 2024
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 2024
Betriebliche Ersthelfer:
Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen:
Hinweise für die Verantwortlichen in den Unternehmen, Jugendämtern, Schulen und Kindertageseinrichtungen:
Manche Anbieter verlangen für die Aufteilung der Kurse auf mehr als zwei Tage, weniger als 10 Personen pro Lehrgang oder zusätzlich gewünschte Materialien eine Service-Gebühr. Diese zusätzlichen Kosten werden weder von der KUVB noch der Bayer. LUK übernommen. Für Schülerinnen und Schüler, Praktikanten, Studierende, Auszubildende, Lehramtsanwärter, Referendare, Personen im Bundesfreiwilligendienst Tagespflegepersonen in Qualifikation, Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung bzw. im Anerkennungsjahr (Ausnahme: Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten arbeiten auf der Stelle einer pädagogischen Ergänzungskraft), Honorarkräfte oder geringfügig Beschäftigte werden ebenfalls keine Kosten für Erste-Hilfe-Kurse übernommen.
Sollten Sie Fragen zur Ersten Hilfe haben, erreichen Sie uns unter Tel.: 089 36093-440 oder per E-Mail unter erstehilfe@. kuvb.de
Eine Liste der ermächtigten Stellen, die Aus- und Fortbildungen anbieten, finden Sie über den folgenden Link: www.bg-qseh.de
Mit Erscheinen der DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention") wurden die Anforderungen an Stellen, die zur Ausbildung für Erste-Hilfe-Lehrgänge ermächtigt sind, geändert. Informationen dazu enthält der Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“, der über die DGUV bestellt werden kann.
Die KUVB und die Bayer. LUK haben die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) mit dem Ermächtigungsverfahren zur Qualitätssicherung beauftragt. Wenden Sie sich bitte, falls Sie in Bayern ansässig sind, an diese Institution, wenn Sie eine entsprechende Ermächtigung anstreben. Hier finden Sie den Kontakt.