Die Handlungshilfe „Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie“ wurde zielgruppengerecht aufbereitet.
Dementsprechend wurden drei Handlungshilfen über die DGUV veröffentlicht:
Handlungshilfe für Unternehmen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie
Handlungshilfe für betriebliche Ersthelfende – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie
Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen - Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie
!Wichtiger Hinweis zu angebotenen Online-Kurse!
Wir können die Kosten für Online-Erste-Hilfe-Kurse nicht übernehmen. Dazu schreibt unser Dachverband (DGUV):"Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 müssen nach wie vor als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Ziel jedes Erste-Hilfe-Kurses ist die ganzheitliche Handlungskompetenz der Ersthelfenden in Not-fallsituationen. Die reine Wissensvermittlung steht daher im Hintergrund. Augen-merk wird stattdessen auf das praktische Üben gelegt. Einen Verband anzulegen oder Betroffene psychisch zu betreuen kann man nur mit anderen Menschen üben. Daher sind online-Kurse für die Erste Hilfe ausgeschlossen."
Wir haben über unseren Dachverband DGUV folgende Regelung getroffen:
Der Zeitraum zwischen Aus- und Fortbildung wird bis auf weiteres auf drei Jahre verlängert.
Allerdings bitten wir Sie als Verantwortliche für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb darum, nicht sämtliche Schulungen zum Ende der verlängerten Frist zu beantragen und den schulungsfreien Zeitraum nicht größtmöglich auszudehnen.
Und lassen Sie ihre betrieblichen Ersthelfer bitte nach Ablauf von zwei Jahren sicherheitshalber nochmals die Ausbildung durchlaufen. Nur die Lehrinhalte sind unterschiedlich, die Rahmenbedingungen identisch.
Die KUVB und die Bayer. LUK stellen genügend Haushaltsmittel bereit, damit ausreichend Personal geschult werden kann.
Seit dem 1. April 2015 ist die Kursdauer für alle Erste-Hilfe-Kurse (Aus- und Fortbildung auf neun Unterrichtseinheiten (einen Tag) festgelegt.
Bis 31.12.2022 beträgt der Preis einheitlich für alle Kurse 35,80 Euro.
Ab 01.01.2023 beträgt der Preis einheitlich für alle Kurse 37,04 Euro.
Informationen zu den Lernzielen und Inhalten der Kurse
erhalten Sie im Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe".
Übrigens wird die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung mit den neun Unterrichtseinheiten auch für die Führerscheinerwerber anerkannt. Das heißt, wer im Rahmen der Führerscheinprüfung eine Schulung in Erster Hilfe absolviert hat, kann auch als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden. Wichtig ist nur, dass die Schulung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und von einer von der KUVB ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wird. Umgekehrt gilt das natürlich auch: Die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung kann zugleich für den Führerscheinerwerb - und zwar in allen Führerscheinklassen - genutzt werden.
Betriebe, Unternehmen, Dienststellen und weiterführende Schulen (ohne Grundschulen)
Betrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung
Antrag für das Kalenderjahr 2023
Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen (ohne weiterführende Schulen)
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Antrag für das Kalenderjahr 2023
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass Kurse für das nächste Kalenderjahr erst ab dem 01.12. des aktuellen Jahres formal genehmigt werden können.
Betriebliche Ersthelfer:
Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen:
Hinweise für die Verantwortlichen in den Unternehmen, Jugendämtern, Schulen und Kindertageseinrichtungen:
Manche Anbieter verlangen für die Aufteilung der Kurse auf mehr als zwei Tage, weniger als 10 Personen pro Lehrgang oder zusätzlich gewünschte Materialien eine Service-Gebühr. Diese zusätzlichen Kosten werden weder von der KUVB noch der Bayer. LUK übernommen. Für Schülerinnen und Schüler, Praktikanten, Studierende, Auszubildende, Lehramtsanwärter, Referendare, Personen im Bundesfreiwilligendienst Tagespflegepersonen in Qualifikation, Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung bzw. im Anerkennungsjahr (Ausnahme: Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten arbeiten auf der Stelle einer pädagogischen Ergänzungskraft), Honorarkräfte oder geringfügig Beschäftigte werden ebenfalls keine Kosten für Erste-Hilfe-Kurse übernommen.
Sollten Sie Fragen zur Ersten Hilfe haben, erreichen Sie uns unter Tel.: 089 36093-440 oder per E-Mail unter erstehilfe@. kuvb.de
Eine Liste der ermächtigten Stellen, die Aus- und Fortbildungen anbieten, finden Sie über den folgenden Link: www.bg-qseh.de
Mit Erscheinen der DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention") wurden die Anforderungen an Stellen, die zur Ausbildung für Erste-Hilfe-Lehrgänge ermächtigt sind, geändert. Informationen dazu enthält der Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“, der über die DGUV bestellt werden kann.
Die KUVB und die Bayer. LUK haben die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) mit dem Ermächtigungsverfahren zur Qualitätssicherung beauftragt. Wenden Sie sich bitte, falls Sie in Bayern ansässig sind, an diese Institution, wenn Sie eine entsprechende Ermächtigung anstreben. Hier finden Sie den Kontakt.