Erste Hilfe

Im Notfall können gut ausgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer Leben retten. Auch im Betrieb oder in der Schule sind eine wirksame Erste Hilfe und die dazugehörige Ausbildung wichtig. Auf Antrag übernimmt die KUVB/Bayer. LUK die Kosten für Erste-Hilfe-Lehrgänge für die erforderliche Anzahl von Ersthelfenden in Ihrem Mitgliedsbetrieben (nach § 26 DGUV V1).

Zu Ihrem Erste-Hilfe-Kurs kommen Sie in drei Schritten:

 

1. Sie füllen das entsprechende Formular (siehe unten) aus und reichen dieses per Email an erstehilfe@spam protectkuvb.de ein.

2. Sie vereinbaren mit einer ermächtigten Stelle den verbindlichen Termin für das Kalenderjahr.

3. Sie händigen spätestens am Kurstag dem Lehrpersonal der ermächtigten Stelle den von uns genehmigten Antrag aus. Von der ermächtigten Stelle erhalten Sie zusätzlich ein Abrechnungsformular, welches auch ausgefüllt und spätestens am Kurstag übergeben werden muss.

Wichtig!

Eine Kostenübernahme ist abschließend nur möglich, wenn ein durch uns genehmigter Antrag mit der Rechnung der ermächtigten Stelle bei uns eingeht (direkte Abrechnung).

Wir müssen der Rechnungsempfänger sein. An andere Rechnungsempfänger gestellte Abrechnungen können wir nicht übernehmen.

Eine Kostenvorauslage durch die Einrichtung / Betrieb mit anschließender nachträglicher Abrechnung an uns ist nicht möglich.

Antragsformulare

Die Antragsformulare für 2026 

a) für Betriebe, Unternehmen, Dienststellen und weiterführende Schulen:

Initiates file downloadBetrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung 2026

b) für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sowie Mittagsbetreuungen:

Initiates file downloadErste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 2026

 

Die Antragsformulare für 2025

Initiates file downloadBetrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung 2025

Initiates file downloadErste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 2025

 

Wir bearbeiten die Erste-Hilfe-Anträge digital. Bitte verwenden Sie deshalb nur die hier verlinkten Formulare und senden diese ausschließlich als PDF per Mail an erstehilfe@spam protectkuvb.de

Die bearbeiteten Anträge erhalten Sie per E-Mail zurück.

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen können wir im Moment keine E-Mails über den Anbieter @gmail.com empfangen. Wir bitten Sie daher, für den E-Mail-Verkehr einen anderen Anbieter zu nutzen.

Kontakt bei Fragen

Sollten Sie Fragen zur Ersten Hilfe haben, erreichen Sie uns unter Tel.: 089 36093-440 oder per E-Mail unter erstehilfe@spam protectkuvb.de.

Eine Liste der ermächtigten Stellen, die Aus- und Fortbildungen anbieten, finden Sie über den folgenden Link: www.bg-qseh.de

 

 

Regelungen für die Kostenübernahme

 

Betriebliche Ersthelfer:

  • Für Verwaltungen bzw. sonstige Betriebe gelten die Regelungen in § 26 DGUV Vorschrift 1 der KUVB / Bayer. LUK, hier werden grundsätzlich die Kosten für 5 bzw. 10 % der anwesenden Versicherten übernommen (Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer).

  • weiterführende Schulen: Für 50 % des Lehrerkollegium übernimmt die KUVB /Bayer. LUK alle zwei Jahre einen Erste Hilfe Lehrgang. Lehramts-Referendarinnen und -Referendare werden hierbei auch berücksichtigt. Zusätzlich kann pro Standort eine Person (Hausmeister oder Sekretariat) alle zwei Jahre geschult werden.

 

 

Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen:

  • Für Tagespflegepersonen werden alle zwei Jahre die Kosten für den Kurs übernommen. Die Beantragung läuft über das Jugend- oder Landratsamt (1. Kurs für Qualifizierung ausgeschlossen).

  • In Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft werden die Kosten für 2 Ersthelfende pro Gruppe übernommen.  Dies gilt auch bei einem offenen oder teiloffenen Konzept. Bei Kindern bis 3 Jahre umfasst eine Gruppe 12 Kinder.  Bei Kindern über 3 Jahre umfasst eine Gruppe 25 Kinder. Pro Haus wird zusätzlich ein Ersthelfender von uns übernommen.

  • In Kindertageseinrichtungen in freier oder gemeinnütziger Trägerschaft (Kinder Bayer LUK /Beschäftigte BGW) trägt die Bayer. LUK die Kosten für 2 pädagogische Fachkräfte pro Gruppe und pro 20 Beschäftigte eine weitere pädagogische Fachkraft (BGW-Anteil seit 1.7.2019).
  • Sie können bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege (BGW) keinen Antrag mehr stellen.

  • Grundschulen: Für 50 % des Lehrerkollegium übernimmt die KUVB / Bayer. LUK alle zwei Jahre einen Erste Hilfe Lehrgang. Lehramts-Referendarinnen und -Referendare werden hierbei auch berücksichtigt. Zusätzlich kann pro Standort eine Person (Hausmeister oder Sekretariat) alle zwei Jahre geschult werden.

  • Mittagsbetreuung /OGTS/SVE: Kosten werden für das kommunale Betreuungspersonal für 2 Ersthelfende pro Gruppe übernommen. Eine Gruppe umfasst 30 Kinder. Das Formular ist mit dem Schulstempel der zugehörigen Schule zu versehen. Der Stempel ist für die Prüfung der Zuständigkeit der KUVB erforderlich.  

 

Wer kann keine Genehmigung bekommen?

Personen, an die von Berufs wegen (Tätigkeitsbild) entsprechende Kenntnisse in Erster Hilfe gestellt werden, z. B. Angehörige med. Heilberufe, Aufsichtspersonen in Schwimmbädern, Angehörige von Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen.

Für Schülerinnen und Schüler, Praktikanten, Studierende, Auszubildende, Kita-Helfer, Assistenzkräfte, Personen im Bundesfreiwilligendienst, Tagespflegepersonen in Qualifikation, Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung bzw. im Anerkennungsjahr (Ausnahme: Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten arbeiten auf der Stelle einer pädagogischen Ergänzungskraft), Honorarkräfte oder geringfügig Beschäftigte werden keine Kosten für Erste-Hilfe-Kurse übernommen.

 

Wichtige Hinweise und Informationen für alle Beantragenden

Manche Anbieter verlangen zusätzliche Kosten, die weder von der KUVB noch von der Bayer. LUK übernommen werden:

  • Aufteilung von Kursen auf mehr als zwei Tage
  • Anfahrtsgebühren und Servicegebühren
  • zusätzlich gewünschtes Material (z.B. mehrere Reanimationspuppen)
  • Gebühren bei nicht anwesenden / abgemeldeten Personen oder zu kleinen Kursgruppen
  • Online-Kurse

 

 

 

 

Erste Hilfe: Aus- und Fortbildung

 

Die Kursdauer ist für alle Erste-Hilfe-Kurse (Aus- und Fortbildung auf 9 Unterrichtseinheiten (einen Tag) festgelegt.

2025 beträgt der Preis einheitlich für alle Kurse 44,10 Euro.

2026 beträgt der Preis einheitlich für alle Kurse 46,31 Euro.

Informationen zu den Lernzielen und Inhalten der Kurse

  • Ausbildung betrieblicher Ersthelfer
  • Fortbildung betrieblicher Ersthelfer
  • Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (für Tagespflegepersonen, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen)

erhalten Sie im Grundsatz 304-001 Opens external link in new window"Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe". 

Übrigens wird die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung mit den neun Unterrichtseinheiten auch für die Führerscheinerwerber anerkannt. Das heißt, wer im Rahmen der Führerscheinprüfung eine Schulung in Erster Hilfe absolviert hat, kann auch als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden. Wichtig ist nur, dass die Schulung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und von einer von der KUVB ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wird. Umgekehrt gilt das natürlich auch: Die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung kann zugleich für den Führerscheinerwerb - und zwar in allen Führerscheinklassen - genutzt werden.