Erste Hilfe

Kostenübernahmeverfahren durch die KUVB / Bayer. LUK

In drei Schritten zum Erste-Hilfe-Kurs

 

 

Antragsformulare

Die Antragsformulare für 2024 für Betriebe, Unternehmen. Dienststellen und weiterführende Schulen:

Betrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung 2024

...für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sowie Mittagsbetreuung:

Initiates file downloadErste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 2024

Hinweis: Die Bearbeitungszeit beträgt 10-15 Werktage.

 

Die Antragsformulare für 2025 für Betriebe, Unternehmen. Dienststellen und weiterführende Schulen:

Initiates file downloadBetrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung 2025

...für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sowie Mittagsbetreuung:

Initiates file downloadErste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 2025

Hinweis: Hier beginnt die Bearbeitung ab Dezember.

 

 

*** Neu für 2025 ***

Wir bearbeiten die Erste-Hilfe-Anträge für das Jahr 2025 vollständig digital, um den Ablauf möglichst schnell und effizient zu gestalten. Bitte verwenden Sie deshalb nur die hier verlinkten Formulare und versenen diese über den "Direktversand"-Button.

Sollte der Button bei Ihnen IT-technisch nicht funktionieren, speichern Sie das PDF ab und senden es manuell per E-Mail an erstehilfe@spam protectkuvb.de.

Die bearbeiteten Kostenübernahme-Anträge/Genehmigungen erhalten Sie per E-Mail zurück.

 

 

 

Kontakt bei Fragen

Sollten Sie Fragen zur Ersten Hilfe haben, erreichen Sie uns unter Tel.: 089 36093-440 oder per E-Mail unter erstehilfe@spam protectkuvb.de.

Eine Liste der ermächtigten Stellen, die Aus- und Fortbildungen anbieten, finden Sie über den folgenden Link: www.bg-qseh.de

 

 

Regelungen für die Kostenübernahme

 

Betriebliche Ersthelfer:

  • Für Verwaltungen bzw. sonstige Betriebe gelten die Regelungen in § 26 DGUV Vorschrift 1 der KUVB / Bayer. LUK, hier werden grundsätzlich die Kosten für 5 bzw. 10 % der anwesenden Versicherten übernommen (Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer).

  • weiterführende Schulen: Grundsätzlich können Lehrerkollegium und alle Beschäftigten (Hausmeister, Schulsekretariat) alle zwei Jahre einen Kurs Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer besuchen.

 

 

Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen:

  • Für Tagespflegepersonen werden alle zwei Jahre die Kosten für den Kurs übernommen. Die Beantragung läuft über das Jugend- oder Landratsamt.

  • In Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft werden die Kosten für das gesamte Personal übernommen.

  • In Kindertageseinrichtungen in freier oder gemeinnütziger Trägerschaft trägt die Bayer. LUK die Kosten für: Pro Gruppe 2 pädagogische Fachkräfte + pro 20 pädagotische Beschäftigte 1 weitere Person (BGW-Anteil seit 1.7.2019). Sie brauchen daher keinen eigenen Antrag bei der BGW mehr zu stellen.

  • Grundschulen: Grundsätzlich können Lehrerkollegium und alle Beschäftigten (Hausmeister, Schulsekretariat) alle zwei Jahre einen Kurs besuchen (ohne Reinigung, Sozialarbeiter).

  • Mittagsbetreuung /OGTS: Kosten werden für das kommunale Betreuungspersonal übernommen. Da bei freien, kirchleichen oder gemeinnützigen Einrichtungen der Betreuung das Personal nicht bei der KUVB unfallversichert ist, sichert derr Schulstempel der besuchenden Schüler unsere Zuständigkeit ab.

 

Wer kann keine Genehmigung bekommen?

Personen, an die von Berufs wegen (Tätigkeitsbild) entsprechende Kenntnisse in Erster Hilfe gestellt werden, z. B. Angehörige med. Heilberufe, Aufsichtspersonen in Schwimmbädern, Angehörige von Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen.

Für Schülerinnen und Schüler, Praktikanten, Studierende, Auszubildende, Lehramtsanwärter, Referendare, Personen im Bundesfreiwilligendienst, Tagespflegepersonen in Qualifikation, Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung bzw. im Anerkennungsjahr (Ausnahme: Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten arbeiten auf der Stelle einer pädagogischen Ergänzungskraft), Honorarkräfte oder geringfügig Beschäftigte werden ebenfalls keine Kosten für Erste-Hilfe-Kurse übernommen.

 

Wichtige Hinweise und Informationen für alle Beantragenden

Manche Anbieter verlangen zusätzliche Kosten, die weder von der KUVB noch von der Bayer. LUK übernommen werden:

  • Aufteilung von Kursen auf mehr als zwei Tage
  • Anfahrtsgebühren und Servicegebühren
  • zusätzlich gewünschtes Material (z.B. mehrere Reanimationspuppen)
  • Gebühren bei nicht anwesenden / abgemeldeten Personen oder zu kleinen Kursgruppen
  • Online-Kurse

 

 

 

 

Erste Hilfe: Aus- und Fortbildung

 

Seit dem 1. April 2015 ist die Kursdauer für alle Erste-Hilfe-Kurse (Aus- und Fortbildung auf neun Unterrichtseinheiten (einen Tag) festgelegt.

Ab 01.01.2024 beträgt der Preis einheitlich für alle Kurse 42,00 Euro.

Ab 01.01.2025 beträgt der Preis einheitlich für alle Kurse 44,10 Euro.

Informationen zu den Lernzielen und Inhalten der Kurse

  • Ausbildung betrieblicher Ersthelfer
  • Fortbildung betrieblicher Ersthelfer
  • Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (für Tagespflegepersonen, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen)

erhalten Sie im Grundsatz 304-001 Opens external link in new window"Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe". 

Übrigens wird die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung mit den neun Unterrichtseinheiten auch für die Führerscheinerwerber anerkannt. Das heißt, wer im Rahmen der Führerscheinprüfung eine Schulung in Erster Hilfe absolviert hat, kann auch als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden. Wichtig ist nur, dass die Schulung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und von einer von der KUVB ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wird. Umgekehrt gilt das natürlich auch: Die betriebliche Ersthelfer-Ausbildung kann zugleich für den Führerscheinerwerb - und zwar in allen Führerscheinklassen - genutzt werden.