Der Anmeldeschluss für die Seminare liegt jeweils ca. 12 Wochen vor Seminarbeginn. Eine Nachfrage lohnt sich jedoch immer, vielleicht ist kurzfristig noch ein Platz frei. Bei unentschuldigtem Fehlen behalten wir es uns vor, Ihre Dienststelle/Ihr Unternehmen über die Stornokosten zu informieren und diese in Rechnung zu stellen.
Terminänderungen, Änderungen des Seminarorts, des Seminarablaufs oder die Absage von Seminaren aus zwingenden Gründen bleiben vorbehalten.
Zu Fragen der Organisation können Sie unsere Sammelrufnummer 089 36093-533 kontaktieren. Am besten erreichen Sie uns jedoch per Mail seminare@. kuvb.de
Bei Fachfragen erreichen Sie die Seminarleitung über unser Servicecenter 089 36093-440.
Organisatorische Fragen zu einzelnen Seminaren richten Sie bitte an:
Seminare in Oberbayern und Niederbayern Tel: 089 36093-170;
Seminare in Franken Tel: 089 36093-171;
Seminare in Schwaben und der Oberpfalz Tel: 089 36093-172.
Zu unseren Seminaren können Sie sich mit dem Formular, das auch per E-Mail übersandt werden kann, anmelden.
Hierzu werden die allgemeinen Seminardaten (Seminarnummer, -bezeichnung, -ort) gemeinsam mit Ihren personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Funktion/Tätigkeit, Dienstanschrift, Kontaktdaten) erhoben und gespeichert.
Diese Daten verarbeiten wir für den Zeitraum der Vor- und Nachbereitung sowie zur Durchführung der Seminare. Dabei geben wir personenbezogene Daten wie z.B. Teilnehmerlisten oder Adressdaten zweckgebunden zur Erfüllung unseres Qualifizierungsauftrags an die Tagungsstätten (z.B. Hotels) und andere Unfallversicherungsträger weiter.
Personen, die in ihrem Unternehmen mit der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen betraut sind, werden durch die Unfallversicherungsträger aus- und fortgebildet (§ 23 Abs. 1 SGB VII).
Nach § 23 Abs. 2 SGB VII werden die Kosten für die in diesem Programm angebotenen Seminare von uns übernommen. Dazu zählen neben den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen die Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekosten. Die Kosten für die Unterkunft in Einzelzimmern (bei mehrtägigen Seminaren), die Verpflegung sowie die Fahrtkosten für je eine Hin- und Rückfahrt werden für die Beschäftigten unserer Mitgliedsbetriebe von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK) übernommen. Bitte beachten Sie, dass wir lediglich 15 Eurocent als Kilometerpauschale gewähren.
Ja. Die Teilnehmenden haben einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Arbeitszeit, die wegen der Teilnahme an einem Seminar ausgefallen ist (§ 23 Abs. 3 SGB VII).
Grundsätzlich dauern unsere eintägigen Seminare von 9.00 bis 16.00 Uhr. Mehrtägige Seminare beginnen um 11.00 Uhr am ersten Tag und enden gegen 14.00 Uhr am letzten Tag.
Abweichungen sind aber möglich. Diese entnehmen Sie bitte den Einladungen.
Ja. Die Unternehmen und Einrichtungen der Gemeinden, Landkreise, Regierungsbezirke und des Freistaats Bayern sind verpflichtet, ihren Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der gesetzlichen Unfallversicherung teilzunehmen. Dabei gilt es, die betrieblichen Belange zu berücksichtigen (§ 20, DGUV Vorschrift 1).
Unsere Zielgruppenübersicht listet sowohl nach Personen als auch nach Unternehmensbereichen.
Bei jedem Seminar sind Hinweise hinsichtlich der Anzahl der aktuell noch freien Plätze, ein Auslastungsstatus in Form der Ampelfarben rot, gelb und grün. Außerdem ein Hinweis, ob überhaupt Anmeldungen möglich sind (so genannte geschlossene Seminare zu denen wir einladen).
Falls mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen nach Eingangsdatum berücksichtigt oder von der Seminarleitung ausgewählt.
Nein. Wir bestätigen lediglich den Eingang der Anmeldung.