Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen in jedem Unternehmen bestellt werden. Sie beraten und unterstützen den Betrieb zu Fragen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und sind damit wichtige Partner der Unternehmerin bzw. des Unternehmers. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" konkretisiert in dieser Hinsicht das ASiG. Sie beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben und Einsatzzeiten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.
Hinweise:
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2
Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
GUV-X 99962
Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte
GUV-X 99963
Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
Informationen der DGUV
Umfangreiche Informationsseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur DGUV Vorschrift 2, u.a. mit Anwendungsbeispielen zur Umsetzung der Vorschrift und einer Online-Handlungshilfe
Checkliste
Umsetzung der DGUV Vorschrift 2
Excel Liste
Tabelle zur Erfassung der Grundbetreuung
Excel Liste
Tabelle zur Erfassung der betriebsspezifischen Betreuung
FAQs
Häufig gestellte Fragen
Vorlage
Eckpunkte für Verträge mit überbetrieblichen Diensten
Stand: April 2020