Richtlinien des Freistaates Bayern

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen in jedem Unternehmen bestellt werden. Sie beraten und unterstützen den Betrieb zu Fragen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und sind damit wichtige Partner der Unternehmerin bzw. des Unternehmers. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). 

Für die Mitgliedsunternehmen der Bayerischen Landesunfallkasse wird das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) durch die „Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern“ konkretisiert. In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates ist ein den Grundsätzen des ASiG nach gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Auch mit der Richtlinie besteht im Grundsatz die Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Einsatzzeiten ergeben sich aus Nr. 2.3 der Richtlinie i. V. mit der Einordnung der vorhandenen Arbeitsplätze in die Gefährdung(sgruppe) gemäß Anlage 2 der Richtlinie.

 
Ansprechpartner:

Bei Fragen zur Umsetzung der Richtlinie in Ihrer Dienststelle wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in der vorgesetzten Dienstbehörde bzw. in den Ministerien des Freistaates.

Dienststellenmodell

Nach Nr. 2.6 der Richtlinie kann in den Dienststellen der Gruppe 4 (Verwaltung) die oberste Dienstbehörde von der Bestellung von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit absehen, wenn

  • die Leiterin/der Leiter der Dienststelle oder eine/ein von der Leiterin/dem Leiter der Dienststelle schriftlich bestellte Beschäftigte/bestellter Beschäftigter an ausreichenden Schulungsmaßnahmen teilgenommen hat und die entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen besucht,

  • sich die Leiterin/der Leiter der Dienststelle bei Bedarf durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lässt und

  • die Leiterin/der Leiter der Dienststelle die Durchführung der arbeitsmedizinischen Pflichtuntersuchungen sicherstellt und dafür sorgt, dass Angebotsuntersuchungen angeboten werden.

Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Anlage 1 der Richtlinie.

Seminare zum Dienststellenmodell

Die Schulungen zum Dienststellenmodell werden zentral durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) organsiert. Die Seminarreihe setzt sich aus drei Modulen zusammen:

  1. Grundseminar

  2. Aufbauseminar (spätestens innerhalb von zwei Jahren)

  3. Fortbildungsseminar (alle fünf Jahre)

Bei Fragen zum Seminar wenden Sie sich bitte an die o. g. Ansprechpartner.

Referenten der Bayer. LUK führen die Schulungen im Auftrag des StMFH durch. Als Service zur Vor- und Nachbereitung möchten wir Ihnen an dieser Stelle die Schulungsunterlagen sowie relevante Links und Hilfen zur Verfügung stellen:

Vorschriften, Regeln und Informationen

Staatliche Regelungen

Opens external link in new windowArbeitsschutzgesetz

Opens external link in new windowArbeitssicherheitsgesetz

Verwaltungsvorschriften des Freistaates Bayern

Opens external link in new windowRichtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern

Opens external link in new windowRichtlinien zum Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes im öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern

Opens external link in new windowBekanntmachung Unfallverhütung in den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern

Vorschriften und Regeln der Bayer. LUK

Initiates file downloadDGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

Opens external link in new windowDGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" 

Opens external link in new windowDGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe"

Arbeitshilfen

Initiates file downloadFormular zur Pflichtenübertragung (Beispiel nach DGUV Regel 100-001) - Worddatei

Grundseminar

Opens external link in new windowInformation der DGUV "In guten Händen - Ihre gesetzliche Unfallversicherung"

Initiates file downloadVortrag Rechtsgrundlagen

Initiates file downloadVortrag Arbeitsschutz im Betrieb

Initiates file downloadVortrag Pflichtenübertragung und Verantwortung

Initiates file downloadVortrag Gefährdungsbeurteilung

Aufbauseminar

Schwerpunkt des Aufbauseminars ist der Erfahrungsaustausch und die Diskussion mit den Teilnehmenden:

Initiates file downloadAblauf des Seminars

Initiates file downloadVortrag Gefährdungsbeurteilung aus dem Grundseminar

Opens external link in new windowInformationen und Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung auf den Seiten der Bayer. LUK

Fortbildungsseminar

Schwerpunkt des Aufbauseminars ist der Erfahrungsaustausch und die Diskussion mit den Teilnehmenden:

Initiates file downloadAblauf des Fortbildungsseminars

Initiates file downloadVortrag Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Initiates file downloadVortrag Prüfung von Arbeitsmitteln

Stand: Oktober 2020