Auf dem Schulweg und in der Schule gesetzlich versichert

07.09.2017

Fotolia/simoneminth

Die Sommerferien in Bayern gehen zu Ende und über 1,6 Millionen Schulkinder machen sich bald wieder auf den Weg in die Schule. Wichtig für alle Eltern zum Schulbeginn: Vom ersten Schultag an sind Ihre Kinder auf dem Schul- und Heimweg sowie in der Schule gesetzlich unfallversichert. Dies teilen die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) mit.

Ob Ihr Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei auf dem Pausenhof verletzt wird: Es ist grundsätzlich ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Sie schützt unter anderem Schülerinnen und Schüler, Kinder in Kindertageseinrichtungen und Studierende an Hochschulen – kostenfrei für die Eltern. Finanziert wird sie in diesen Fällen aus Steuermitteln.

Versichert sind der Weg von und zur Schule, die Teilnahme am Unterricht, die Pausen und sonstige Veranstaltungen der Schule, wie z. B. Ausflüge, Besichtigungen und Wandertage, wenn sie unter der Aufsicht von Lehrkräften durchgeführt werden. Auch bei der Teilnahme an einer organisierten Mittagsbetreuung bleiben die Kinder unfallversichert. Nicht versichert ist dagegen die Erledigung von Hausaufgaben im häuslichen Bereich.

Versicherungsschutz aus einer Hand

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren. Bei schweren Unfällen mit dauerhaften Beeinträchtigungen werden auch Renten gewährt.

Wichtig ist, dass Unfälle schnell der KUVB / Bayer. LUK gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise automatisch die Schule. Wenn sich der Unfall auf dem Schulweg ereignet hat, müssen die Eltern die Schule verständigen. Der Arzt rechnet dann direkt mit der KUVB / Bayer. LUK ab, die Krankenkassenkarte muss bei einem Schulunfall nicht vorgelegt werden.

 

 

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