Ab dem 18. Januar 2021 muss in Bayern beim Einkaufen und im ÖPNV eine FFP2-Maske getragen werden. Immer wieder kursierten in der Vergangenheit Meldungen, dass manche dieser Masken mangelhaft seien. Worauf Sie achten können, um einwandfreie FFP2-Masken zu erwerben, finden Sie in diesem Überblick des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
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