Coronavirus: Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in Kitas

25.03.2020

 

Kindertageseinrichtungen bieten derzeit eine bedarfsgerechte Notbetreuung für Kinder an, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind.

In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) informieren wir nachfolgend über Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern vor einer Infektion mit dem Coronavirus, deren Umsetzung in Kindertageseinrichtungen sinnvoll erscheinen.

Diese Maßnahmen stellen dabei Mindest-Maßnahmen dar. In der jeweiligen Kindertageseinrichtung können darüber hinaus weitere Maßnahmen erforderlich und sinnvoll sein. Diese Maßnahmen sind vom Träger der Kindertageseinrichtung zu ermitteln und umzusetzen. Hierbei kann er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und seinem Betriebsarzt unterstützen lassen. Relevante Hinweise werden insbesondere durch das Robert-Koch-Institut (RKI) zur Verfügung gestellt und aktualisiert. Der Träger einer Kindertageseinrichtung hat sich und seine Beschäftigten täglich über  Aktualisierungen zu informieren und getroffene Schutzmaßnahmen ggf. anzupassen.

Hier finden Sie die Zusammenstellung der Hinweise.

 

 

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