Dem Carpaltunnelsyndrom vorbeugen

04.03.2024

Die neue DGUV-Information 209-097

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Carpaltunnelsyndrom als Berufskrankheit anerkannt werden. Aber besser ist doch, wenn es gar nicht erst auftritt. Die neue DGUV Information 209-097 zeigt die besten Lösungen zur Prävention.

 

Die meisten Sehnen und Nerven, die vom Unterarm über das Handgelenk hin zur Handinnenfläche verlaufen, sind durch den Carpaltunnel geschützt. Wird der Mediannerv im Carpaltunnel über längere Zeit mit Druck belastet, so kann sich ein Carpaltunnelsyndrom (CTS) ausbilden. Die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung erhöht sich, wenn bestimmte Risikofaktoren einzeln oder in Kombination wirksam werden. Dazu zählen manuelle Tätigkeiten, bei denen das Handgelenk wiederholt gebeugt und gestreckt wird, außerdem kraftvolles Greifen oder Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen. Dann können Schmerzen an Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger die Folge sein. Schreitet die Erkrankung fort, können Taubheit und Schwächung der Handmuskulatur auftreten.

In der DGUV Information 209-097 wird die Erkrankung mit den arbeitsbedingten Risiken vorgestellt. Konkrete Beispiele zeigen, wie die Arbeit bei einem vorhandenen CTS-Risiko so gestaltet werden kann, dass eine Erkrankung verhindert wird. Best-Practice-Lösungen aus Betrieben runden die Präventionsmaßnahmen ab.

Die neue DGUV Information kann hier heruntergeladen werden.

 

 

 

 

 

 

 

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