Digitaler Lohnnachweis: Meldefrist endet am 16. Februar 2019

19.12.2018

In den vergangenen zwei Jahren haben wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen die Meldung des digitalen Lohnnachweises erfolgreich in das DEÜV-Meldeverfahren integriert. Dazu konnten die Unternehmen zusätzlich zum digitalen Lohnnachweis auch den bisher bekannten Nachweis online, per Papier- oder Faxmeldung bei uns einreichen. Das geht nun nicht mehr. Daher wurde im November kein neues Lohnnachweisformular mehr von uns verschickt.

Seitens KUVB / Bayer. LUK wurden die Meldungen miteinander verglichen. Bei fehlenden digitalen Lohnnachweisen oder festgestellten großen Abweichungen wurde Kontakt mit den betroffenen Unternehmen aufgenommen bzw. werden wir dies in den kommenden Wochen noch tun, um einen reibungslosen Übergang zum digitalen Lohnnachweis als Beitragsbemessungsgrundlage zu gewährleisten und fehlerhafte Beitragsbescheide zu vermeiden.

Denn ab 1. Januar 2019 ist der im elektronischen Datenaustausch direkt übermittelte digitale Lohnnachweis für das Jahr 2018 erstmals die Grundlage für die Beitragsabrechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem digitalen Lohnnachweis melden die Betriebe oder ein von ihnen beauftragter Dritter (z. B. Steuerberater/in) das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Anzahl der Arbeitnehmer über das Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net an uns. Wir berechnen auf dieser Basis die Beiträge.

Wir bitten um die Beachtung der Meldefrist. Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises endet am 16. Februar 2019. Geht der Lohnnachweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig bei uns ein, muss die KUVB / die Bayer. LUK die Lohnsummen von Amts wegen schätzen.

In drei Schritten zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises

1.    Stammdaten abrufen

Zuerst rufen Sie – falls noch nicht geschehen – über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die für Ihr Unternehmen gültigen Stammdaten für das Jahr 2018 ab. Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten.

-  Betriebsnummer der KUVB (87661207) / der Bayer. LUK (88270171)

-  Ihre Mitgliedsnummer bei KUVB / Bayer. LUK

-  Ihre fünfstellige PIN

Diese Daten haben wir Ihnen in den letzten beiden Jahren mit der Anforderung des Papier-Lohnnachweises übermittelt. Haben Sie die Daten nicht mehr zur Hand, können Sie diese mit einer E-Mail an mibei@spam protectkuvb.de von uns anfordern.

 

2.    Stammdatenantwort verarbeiten

Übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm und sorgen Sie dafür, dass jedem Beschäftigten die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet ist.

 

3.    Digitalen Lohnnachweis abgeben

Nach der Datenübernahme melden Sie den digitalen Lohnnachweis aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. Bei erfolgreicher Datenübermittlung erhalten Sie eine Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung (Quittung), die Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm abrufen können.

Hat Ihr Unternehmen mehrere Stellen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, muss jede dieser Abrechnungsstellen einen Stammdatenabruf durchführen und einen Lohnnachweis abgeben. Die KUVB / Bayer. LUK erwartet für jeden Stammdatenabruf auch einen Teil-Lohnnachweis. Gehen mehrere Teil-Lohnnachweise ein, werden diese zur Beitragsberechnung im Beitragsbescheid zusammengefasst.

 

Hinweis zu Freiwilligendiensten: Werden in Ihrem Unternehmen Personen im Rahmen eines Freiwilligendienstes, z. B. des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ), tätig und sind diese Freiwilligen aufgrund einer mit dem zugelassenen Träger des Dienstes geschlossenen Vereinbarung über die Einsatzstelle unfallversichert, dann sind das gezahlte Taschengeld und sonstige Geld- oder Sachbezüge als UV-pflichtiges Entgelt im Beitragsbescheid für Ihr Unternehmen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den Bundesfreiwilligendienst (BFD), der immer über die Einsatzstelle unfallversichert ist. Übernimmt ein zugelassener Träger in Ihrem Auftrag die Meldung zur Sozialversicherung für die Freiwilligen, benötigt der Träger die für den Stammdatenabgleich sowie die Erstellung eines Teillohnachweises erforderlichen Daten (einschließlich PIN) von Ihrem Unternehmen.

Digitaler Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm

Wird in Ihrem Unternehmen kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, ist der digitale Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe sv.net/standard oder sv.net/comfort abzugeben. Mehr dazu im Internet unter: http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum digitalen Lohnnachweis finden Sie unter www.kuvb.de/mitglieder  (Webcode 504) und auf der Seite unseres Spitzenverbands DGUV unter www.dguv.de (Webcode d981926).

Kontakt

Haben Sie Fragen zum UV-Meldeverfahren oder zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises? Dann wenden Sie sich an uns: Per E-Mail unter mibei@spam protectkuvb.de oder telefonisch unter 089/ 36093 388.

Für Fragen zur Einrichtung und Funktionalität Ihres Entgeltabrechnungsprogramms oder der Ausfüllhilfe sv.net wenden Sie sich bitte an Ihren Programmanbieter.

 

 

Zurück zur Seite Presse-Archiv