Ob in der Freizeit oder am Arbeitsplatz: An sonnigen Tagen sind unsere Augen im Freien der ultravioletten Strahlung der Sonne ausgesetzt. Die ist zwar unsichtbar, kann aber die Augen akut und vor allem auch langfristig schädigen. Damit Entzündungen der Bindehaut oder Grauer Star keine Chance haben, empfiehlt sich der Griff zur schützenden Sonnenbrille. Was es hierbei zu beachten gilt, fasst das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) anlässlich des Tags der Sonnenbrille am 27. Juni in einer Merkliste zusammen.
Sonnenbrillen müssen vor allem ausreichenden UV-Schutz bieten. Dafür sollte eine Sonnenbrille alle UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern filtern. Etiketten wie "UV400" oder "100 Prozent UV-Schutz" sind ein Hinweis auf entsprechenden UV-Schutz. Die Angabe wird allerdings nicht kontrolliert und ist daher kein Garant für Schutz. Markierungen mit „DIN EN ISO 12312-1“ oder „DIN EN 172“ geben verlässliche Hinweise auf normgerechten UV-Schutz.
Sonnenbrillen dürfen nur verkauft werden, wenn sie das CE-Zeichen tragen. Damit garantiert der Hersteller, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind, vor allem hinsichtlich der UV-Durchlässigkeit.
Die Tönung eines Glases wird oft als Filterkategorie bezeichnet. Sie ist jedoch kein Schutz vor UV-Strahlung, sondern vor Blendung. Besonders dunkle Gläser ohne ausreichenden UV-Schutz können sogar zusätzlich schädigen: Die Pupille bleibt hinter dem dunklen Glas geweitet und besonders viel UV-Strahlung kann ins Auge eindringen.
Sonnenbrillen sollten die Augen möglichst komplett abdecken und auch seitliche Lichteinstrahlung verhindern. Sie dürfen nicht drücken und müssen fest auf Nase und Ohren sitzen, um nicht zu verrutschen. Besonders im beruflichen Bereich ist die Bruchsicherheit der Gläser wichtig.
Auf dem Wasser oder im Hochleitungsbau benötigen Sie eine andere Sonnenbrille als auf der Baustelle oder bei Forstarbeiten. Wichtig ist, wie intensiv die Sonnenstrahlung ist und wieviel davon die Arbeitsumgebung reflektiert. Wer Fahrzeuge lenkt, sollte darauf achten, dass Fassung und Bügel das Gesichtsfeld nicht einschränken, die Tönung der Brille nicht zu dunkel ist oder das Farbsehen so stark verändert, dass Signale im Straßenverkehr nicht korrekt erkannt werden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob Gefährdungen für die Augen vorliegen und geeigneten Augenschutz zur Verfügung zu stellen ist. Bei Personen, die bereits eine Korrekturbrille tragen, ist das ein aufklemmbarer Sonnenschutz oder eine Überbrille. Eine Sonnenschutzbrille in Sehstärke ist dagegen eine freiwillige Unternehmensleistung. Bei der Auswahl des richtigen Schutzes hilft die DGUV-Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz".
Tipps zur Auswahl der richtigen Sonnenbrille erhalten Sie auf diesem Plakat.
DGUV
Zurück zur Seite Presse-Archiv