Die gesetzliche Unfallversicherung erfasst Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen bzw. während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von Paragraf 23 SGB VIII; Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und bei Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht; Studierende während der Aus- und Fortbildung an (Fach-) Hochschulen und Universitäten und Studierende beim Praktikum bzw. in dualen Studiengängen.
Dieses Video erklärt, was es mit der sog. Schüler-Unfallversicherung auf sich hat.
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