Freiwillige im Kampf gegen Ebola

06.11.2014

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Freiwillige im Kampf gegen Ebola

Freiwillige, die in den Diensten einer Hilfsorganisation stehen und sich für die Ebola-Bekämpfung in Westafrika melden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Unfallversicherungsschutz umfasst neben Arbeits- und Wegeunfällen auch eine mögliche Infektion mit dem Ebola-Virus. In diesem Fall übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland und die Heilbehandlung.

Bei einer Entsendung ins Ausland läuft der Versicherungsschutz über die jeweils entsendende Organisation", erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Zuständig ist die jeweilige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft der Hilfsorganisation. Beamte oder Soldaten sind über den jeweiligen Dienstherren abgesichert.

"Wer extra für einen Auslandseinsatz angestellt wird, sollte Rücksprache mit seinem Arbeitgeber halten", empfiehlt Breuer. Denn auf diese Arbeitsverhältnisse erstreckt sich der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Regelfall nicht. Es sei denn, der zuständige Unfallversicherungsträger bietet eine spezielle Auslandsversicherung an, die der Arbeitgeber dann auch abschließt. Der Beitrag liegt bei etwa 10 € pro Person und Monat Auslandseinsatz. Und, so Breuer: "Wer auf eigene Faust reist, ist nicht gesetzlich unfallversichert."  

Hier finden Sie die Pressemeldung der DGUV und weitere Informationen

 

 

 

 

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