"Ich möchte für die Fensterlüftung werben, wo sie möglich ist"

19.11.2020

Herr Dr. Appt, richtig lüften ist das Gebot der Stunde, um die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus zu minimieren. Was empfiehlt die gesetzliche Unfallversicherung?

Appt: Mit einer guten Raumlüftung kann das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 deutlich gesenkt werden. Unsere Empfehlungen zur Lüftung von Arbeits- und Schulräumen fußen auf der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“. Ein Parameter für die Qualität der Raumlüftung ist die Kohlendioxidkonzentration. Die ASR A3.6 empfiehlt eine Kohlendioxidkonzentration von 1000 ppm („Pettenkoferzahl“) in Räumen nicht zu überschreiten. Räume, die die „Pettenkoferzahl“ einhalten oder besser unterschreiten, gelten als gut gelüftet. Für Räume mit freier Lüftung bedeutet das: regelmäßige Stoßlüftung über geöffnete Fenster. In Besprechungsräumen sollte nach 20 Minuten für 5 Minuten im Herbst und für 3 Minuten im Winter gelüftet werden. Eine gute Hilfestellung für die Bestimmung der konkreten Lüftungsfrequenz in Innenräumen bietet die CO2-App des IFA und der Unfallkasse Hessen.

 

In verschiedenen Medien wurden schon Schüler und Schülerinnen mit Mütze und Handschuhen im Klassenzimmer gezeigt. Ist das jetzt die Alternative?

Appt: Ich möchte für die Fensterlüftung werben, da, wo sie möglich ist. Frische Luft ist nicht gesundheitsschädlich! Wenn Sie im Winter zum Stoßlüften die Fenster für 3 Minuten öffnen, sinkt die Temperatur im Raum nur unwesentlich. Wenn Sie das Fenster dann wieder schließen, steigt die Temperatur aber auch sehr schnell wieder auf die zuvor eingestellte Temperatur.

 

Als Alternative zur Lüftung über Fenster wird derzeit heftig über den Einsatz von mobilen Raumluftreinigern diskutiert. Was halten Sie davon?

Appt: Mobile Raumluftreiniger können eine ergänzende präventive Infektionsschutzmaß­nahme sein, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie können aber die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster oder raumlufttechnische Anlagen nicht ersetzen. Sie bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 im Nahbereich. Ebenso können sie die Raumluft nicht von Kohlendioxid reinigen, das bei Nutzung der Räume durch Personen laufend eingetragen wird. Sie reinigen die Luft auch nicht von anderen schädlichen Gasen (einschließlich Geruchsstoffen) aus dem Baukörper, aus Einrichtungsgegenständen oder von anwesenden Personen.

 

Wenn Raumluftreiniger aufgrund ungenügender Lüftungsmöglichkeiten eingesetzt werden sollen, worauf ist zu achten?

Appt: Hier sollten sich Arbeitgebende fachkundig beraten lassen, zum Beispiel von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder gegebenenfalls auch vom Präventionsdienst des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Man sollte zum Beispiel darauf achten, dass im Raumluftreiniger neben einem geeigneten Vorfilter ein Filterelement der Kategorie H13 oder H14 nach DIN EN 1822-1 verbaut ist. Aber nicht der Filter allein ist entscheidend für die Beurteilung der Reinigungsleistung, sondern das gesamte Gerät. Ein Aspekt, auf den man achten sollte, ist eine Abdichtung des Filters gegenüber der Filteraufnahme. Ist die Abdichtung nicht gegeben, strömt ein Teil der angesaugten Luft am Filter vorbei. Deshalb sollten immer die Testprotokolle angefordert werden. Bei der Beschaffung muss auch auf eine richtige Dimensionierung geachtet werden. Wichtig ist auch, dass der Raumluftreiniger möglichst leise arbeitet und dann in der Anwendung nicht an seiner Leistungsgrenze betrieben werden muss.

In Hinblick auf die Aufstellung, den Betrieb und Wartung der Raumluftreiniger müssen verschiedene Aspekte beachtet werden. Wichtig ist beispielsweise, dass die Raumluft­reiniger so aufgestellt und betrieben werden, dass durch eine möglichst ungestörte Luftzirkulation eine ausreichende Reinigung der gesamten Innenraumluft erreicht wird. Die Geräte sollten nach oben ausblasen, um eine Durchmischung der Raumluft über die ganze Höhe zu gewährleisten. Nicht zu vergessen ist die regelmäßige Wartung der Geräte einschließlich Filterwechsel.

Weitere Informationen:

Möglichkeiten zur Bewertung der Lüftung anhand der CO2-Konzentration

Fachbeitrag der DGUV zu mobilen Raumluftreinigern zum Schutz vor SARS-CoV-2

Hinweise zum Einsatz von Raumluftreinigern 

 

 

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