Information zum Versicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe

04.03.2016

Immer mehr Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten suchen Schutz und Aufnahme in Deutschland. Viele Bürgerinnen und Bürger helfen den Flüchtlingen ehrenamtlich, andere tun es im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Daraus ergeben sich immer wieder Fragen nach dem Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Das Informationsblatt zum "Versicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fasst die wesentlichen Sachverhalte für die Kommunen zusammen und klärt Fragen zum Versicherungsschutz:

  • für ehrenamtlich Tätige
  • von Asylbewerbern und Flüchtlingen
  • von Helfern in den Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen
  • von Vereinsmitgliedern, die in kommunalem Auftrag tätig werden
  • von kommunalen Bediensteten
  • bei anderen gesetzlichen Unfallversicherungsträgern

Das Informationsblatt können SieInitiates file download hier herunterladen.

 

 

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