Interview zum Tag der Ersten Hilfe am 12.09.

10.09.2026

Mal Hand aufs Herz: Wie lange ist eigentlich bei Ihnen der Erste-Hilfe-Kurs her? Und wüssten Sie noch, was im Ernstfall zu tun ist? Zum Tag der Ersten Hilfe erinnert die Bayerische Landesunfallkasse, wie wichtig beherztes Eingreifen ist. Das gilt auch dann, wenn nicht alles zu 100 Prozent sitzt. Denn bis der Rettungswagen da ist, vergehen wertvolle Minuten, die entscheidend sind,sagt Bastian Selig. Er ist Präventionsexperte bei der Bayerischen Landesunfallkasse und in seiner Freizeit als Notfallsanitäter mit dem Bayerischen Roten Kreuz unterwegs. 

 

Herr Selig, wieso sollte im Ernstfall jeder den Mut haben, Erste Hilfe zu leisten?

„In Akutsituationen sind die ersten paar Minuten eben oft schon die entscheidenden. Blutungen, die nicht gestoppt werden können, sind innerhalb kürzester Zeit tödlich. Bei einem Herzstillstand sinkt die Überlebenschance – wie wir wissen – pro Minute ohne Wiederbelebungsmaßnahmen um 10 Prozent, weil das Gehirn eben nicht mehr mit ausreichend Sauerstoff versorgt wird. Gedanken, bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung etwas falsch zu machen, sollte man möglichst versuchen auszublenden. So kommt bei einer Herzdruckmassage es häufig vor, dass Rippen vom Brustbein abbrechen, wodurch beim Drücken ein Krachen hörbar ist. Aber eins muss man sich da wirklich immer vor Augen halten: Ein Patient ohne Herzschlag hat nur mit rechtzeitiger Hilfe durch einen Ersthelfer, dann durch den Rettungsdienst und später im Krankenhaus eine echte Überlebenschance. Wenn keine frühzeitige Hilfe erfolgt, ist die Überlebenschance sehr gering.“

 

Bei vielen ist ja der Erste-Hilfe-Kurs genauso lange her, wie sie ihren Führerschein haben. Frischen Sie doch bitte unser Wissen noch mal auf, woran wir erkennen, dass eine Herzdruckmassage notwendig ist!

„Wenn die Person keine Lebenszeichen mehr aufweist, also bewusstlos ist, nicht mehr ansprechbar und auch nicht mehr atmet, dann ist eine Herzdruckmassage notwendig. Das gilt auch, wenn sie nicht normal atmet und eine Schnappatmung hat oder röchelt. Dann ist der erste Schritt, den Notruf 112 zu wählen, und dann die Herzdruckmassage zu beginnen. Dazu legen Sie einen Handballen genau in die Mitte des Brustkorbs und die andere Hand darüber. Und dann brauchen Sie Kraft. Die Brustwand muss bei einem Erwachsenen immer fünf bis sechs Zentimeter tief hineingedrückt werden und wieder entlastet werden – so lange, bis der Rettungswagen da ist. Das schafft man am besten mit ausgestreckten Armen und mit dem richtigen Tempo. Hier gibt es bekannte Rhythmen wie ‚Staying Alive‘ von den Bee Gees, oder – wer das nicht kennt – Helene Fischer, ‚Atemlos durch die Nacht‘.“

 

In öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen oder auch Fitnessstudios gibt’s inzwischen ja oft auch Defibrillatoren. Braucht man dafür eine besondere Schulung?

 „Eine besondere Schulung dafür braucht man nicht. Diese Defibrillatoren sind selbsterklärend. Worauf man achten muss, ist, dass die Elektroden den direkten Kontakt zur Haut haben, also nicht auf eine nasse und nicht auf eine stark behaarte Brust geklebt werden. Für so einen Fall sind aber Einwegrasierer im Equipment des Defibrillators. Ansonsten erklärt das Gerät Schritt für Schritt, was zu tun ist. Der Defibrillator analysiert, ob hier wirklich mit einem Stromschock eingegriffen werden muss und gibt diesen dann frei, wenn das wirklich notwendig ist. Wenn das nicht erforderlich ist, schaltet das Gerät die Schockfunktion ab. Sie müssen also wirklich keine Angst haben: Folgen Sie einfach den Anweisungen des Geräts. Aber eine Bitte noch: Holen Sie den Defibrillator nur, wenn eine zweite Person dabei ist, die die Herzdruckmassage in der Zwischenzeit durchführen kann. Diese geht immer vor!“

 

Nun gibt es ja auch brenzlige Situationen, in denen Menschen, die Hilfe leisten, gefährdet sind. Was ist denn, wenn mir als Helfer was passiert?

„Also grundsätzlich ist das oberste Gebot, sich selbst erstmal nicht für andere in Gefahr zu bringen. Wird aber ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin doch verletzt, sind die gesetzlichen Unfallversicherungen des jeweiligen Bundeslandes zuständig. In Bayern ist das die Bayerische Landesunfallkasse. Wir kümmern uns, wenn etwas passiert.“

 

Was heißt das dann? Welche Ansprüche hätte ich in so einem Fall?

„Im Wesentlichen sind das Leistungen wie nach einem Arbeitsunfall: Das heißt, wenn Sie sich schützend vor jemanden stellen, der bedroht wird, oder in einen See springen, um einer ertrinkenden Person zu helfen, und sich dabei verletzen, werden die umfassende Heilbehandlung und die Rehabilitation von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Auch Psychotherapie nach einem Schock oder Trauma gehört dazu. Bei Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen Verletztengeld zu, bei bleibenden körperlichen oder seelischen Schäden die Zahlung einer Rente. Und falls Ihnen durch Ihre erste Hilfe ein Sachschaden entstanden ist, wird dieser auch erstattet. Wer anderen hilft und dabei selbst zu Schaden kommt, steht also auf gar keinen Fall alleine da.“

 

Was würden Sie uns abschließend gern noch mit auf den Weg geben?

„Dass es wirklich schnell gehen kann, dass Ihre Erste Hilfe den Unterschied macht. Je schneller Sie reagieren, umso bessere Chancen haben die Rettungskräfte, ein Leben zu retten. Und zwar ganz gleich, ob Sie einen Fehler machen oder nicht. Ich kann jedem nur ans Herz legen, sein Wissen in Erster Hilfe mal wieder aufzufrischen. So ein Erste-Hilfe-Kurs sollte im Idealfall alle zwei bis drei Jahre wiederholt werden. Natürlich in der Hoffnung, dass Sie das Wissen daraus nie angewendet werden muss.“

 

 Mehr Infos dazu, welche Hilfe Sie bekommen können, wenn Sie als Ersthelferin oder Ersthelfer selbst zu Schaden kommen, finden Sie Opens internal link in current windowhier.

 

 

 

 

 

 

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