Kostenübernahme für Corona-Tests in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen

07.08.2020

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Die neue Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 04.08.2020 regelt die Kostenübernahme für Corona-Tests in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Für Testungen ab dem 01.08.2020 gilt, dass sich bei einem Ausbruchsgeschehen in Bayern Beschäftige und Patienten in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen kostenlos auf Covid19 testen lassen können, wenn der Verdacht besteht, sich durch einen evtl. Kontakt mit positiven Personen mit Covid19 infiziert zu haben.
Die Kosten für die Labordiagnostik übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung und für die Abstrichentnahme der Freistaat Bayern.

Das bedeutet: Die gesetzliche Unfallversicherung ist zunächst bei diesen Testungen außen vor. Nur bei positiven Testergebnissen bei Krankenhauspersonal in besonders gefährdenden Bereichen muss eine Berufskrankheitenanzeige bei der KUVB gemacht werden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: 

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und Umsetzung der Bayerischen Teststrategie mit Vollzugshinweisen für Testungen in Krankenhäusern (Aktualisierung) und in Rehabilitationseinrichtungen

Testkonzept für Krankenhäuser: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#Krankenhaeuser

Bayerische Teststrategie: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/

FAQs zu Testungen in Krankenhäusern: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#bayerische-teststrategie-fragen-zu-testungen-in-krankenhaeusern

 

 

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