Regelung der KUVB / Bayer. LUK zu Erste-Hilfe-Kursen ab 16.03.2020

16.03.2020

Zu unserem großen Bedauern sehen wir uns aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus dazu gezwungen, alle Anträge für Erste-Hilfe-Kurse Betriebliche Ersthelfer und Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen unbearbeitet zurückzusenden.

Alle bisher (bis 16.03.2020) genehmigten Kostenübernahmeerklärungen behalten ihre Gültigkeit, auch wenn sich der Kurstermin verschieben sollte.

Nach dem Ende der Beschränkungen aufgrund der Pandemie müssen die bislang genehmigten Kurse von den ermächtigten Stellen abgearbeitet werden. Sie werden deshalb einige Zeit mit Einschränkungen bei der Terminvergabe rechnen müssen.

Bitte stellen Sie daher den Antrag auf Kostenübernahme erneut nach dem Ende der Pandemiemaßnahmen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Team Erste Hilfe der KUVB und Bayer. LUK

 

 

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