Auf der Treppe zum Klassenraum gestolpert, im Schulsport unglücklich gefallen, auf dem Schulweg mit dem Fahrrad ausgerutscht, im Kindergarten auf dem Klettergerüst verletzt – wenn in der Schule, in der Kita oder in der Uni oder auf dem Weg ein Unfall passiert, ist das ein Fall für die gesetzlichen Schülerunfallversicherung – kurz SUV.
Am 1. April 1971 wurde sie im gesamten Bundesgebiet eingeführt, um Kindern und Jugendlichen so gut und so schnell wie möglich wieder auf die Beine zu helfen – und zwar mit allen geeigneten Mitteln. Für uns ist das heute selbstverständlich. Tatsächlich war die Einführung der SUV bahnbrechend.
Vor 1971 waren Kinder, Jugendliche und deren Familien nach schweren Unfällen mit Folgeschäden auf sich alleine gestellt. Auf diesen Missstand hatte der Bundesgerichtshof 1967 hingewiesen, als er eine Klage einer Schülerin abweisen musste, die sich im Sportunterricht schwer verletzt hatte. Diese Kritik des Bundesgerichtshofs am damals geltenden Recht hat dazu geführt, dass sich der Sozialstaat weiterentwickelt hat. Heute sind alleine in Bayern rund drei Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen und auf den dazugehörigen Wegen gesetzlich unfallversichert und damit so umfassend abgesichert wie Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall.
Zum 50-jährigen Jubiläum der gesetzlichen Schülerunfallversicherung haben wir eine Reihe von Informationsmaterialien zusammengestellt. Viel Spaß beim Lesen und Anhören:
Mehr zum Thema finden Sie auch bei unseren FAQs und auf der Präventionsseite "Schulen".
Einen schnellen Übersicht zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in den einzelnen Bereichen der Schüler-UV bieten die Flyer:
Beschäftigte und Verantwortungsträger im Bildungsbereich sowie weitere Interessierte finden zudem praxisnahe Informationen auf folgenden Portalen der gesetzlichen Unfallversicherung:
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